Arbeitsstätten

Wer neu bauen, seinen Betrieb erweitern oder als Existenzgründer Gewerberäume anmieten möchte, sollte neben baurechtlichen Vorschriften, insbesondere der Bayerischen Bauordnung (BayBO), auch immer das Arbeitsstättenrecht beachten. Dies betrifft den Unternehmer immer dann, wenn er in seinem Betrieb Mitarbeiter beschäftigt - unabhängig von Art und Dauer der Beschäftigung.

Einen ersten Einblick in das Thema gibt Ihnen folgender Artikel. Um Ihnen das Lesen zu erleichtern, haben wir ihn in drei Kapitel untergliedert.

Kapitel 1: Wann werden Baurecht und Arbeitsstättenrecht angewendet?
Kapitel 2: Wo gilt die Arbeitsstättenverordnung?
Kapitel 3: Was wird in der Arbeitsstättenverordnung geregelt und wer kontrolliert die Einhaltung?

Zusätzlich bieten wir Ihnen die Gelegenheit, sich den gesamten Artikel als Datei herunterzuladen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer technischen Beratung.


Weiterführende Links:
Gewerbeaufsichtsamt - Regierung von Oberbayern (für den gesamten Regierungsbezirk Oberbayern)
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (DGUV)
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
Alte Arbeitsstätten-Richtlinien

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Rudolf Fischer

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