Aufträge im Ausland
Warum benötige ich Unterlagen, um im Ausland zu arbeiten?
Bevor Sie im Ausland loslegen können, benötigen Sie:
- EU-Bescheinigung: Zur Sicherung von Standards müssen Sie in einigen Berufen Ihre Qualifikation nachweisen.
- Anmeldung im Gastland, Entsendung: Trotz offener Grenzen müssen Sie Ihre Arbeit und die Ihrer Mitarbeiter in dem jeweiligen Land "anmelden".
- A1-Bescheinigung: Zu Ihrer eigenen Sicherheit benötigen Sie den Nachweis Ihrer Sozialversicherung.
Einige Länder kontrollieren diese Unterlagen verstärkt. Fehlen diese, kann es schnell teuer werden.
EU-Bescheinigung
Für einige Berufe wird in EU-Ländern ein Nachweis benötigt, der Ihnen bescheinigt, dass Sie die notwendigen Voraussetzungen zur Berufsausübung besitzen. Er ist die sog. EU-Bescheinigung. In unserem Nachbarland Österreich ist beispielsweise diese für fast alle Handwerksberufe erforderlich.
Ihre EU-Bescheinigung stellen wir Ihnen kostenlos aus.
Anmeldung im Gastland, Entsendung von Mitarbeitern
Wenn Sie und Ihre Mitarbeiter einen Auftrag jenseits der Grenze ausführen, müssen Sie im Gastland gemeldet werden. Wichtig ist, dies fristgerecht vor dem Einsatz im Ausland zu tun.
Im Dienstleistungskompass werden für einzelne Länder die rechtlichen Rahmenbedingen für die jeweiligen Meldepflichten erklärt. Von dort werden Sie auch gleich auf die relevanten Meldeportale verlinkt.
Beachten Sie die dabei auch aktuelle Änderungen!
A1-Bescheinigung
Werden Tätigkeiten im Ausland ausgeführt, müssen Sie Ihren zuständigen Krankenversicherungsträger bzw. Rentenversicherungsträger (für privat Versicherte) darüber informieren. Sie und Ihre Mitarbeiter müssen dies online erledigen.
Dies dient zu Ihrer eigenen Sicherheit, denn nur so bekommen Sie Ihr Geld rückerstattet, das Sie für Behandlungen im Ausland bezahlt haben.
Umsatzsteuer
Durch die Entstehung des EU-Binnenmarktes sind Zoll- und Steuerformalitäten an den Grenzen abgeschafft worden. Deshalb sind Sie als Unternehmer jetzt verpflichtet, eine vierteljährliche Meldung über den innergemeinschaftlichen Warenverkehr an das Bundesamt in Saarlouis abzugeben.
Bei der Steuererhebung gilt nach wie vor das Bestimmungslandprinzip, das heißt der deutsche Unternehmer kann umsatzsteuerfrei in einen anderen EU-Mitgliedstaat liefern. Der Endkunde muss in seinem Land die Umsatzsteuer bezahlen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die umsatzsteuerfreie Lieferung ins EU-Ausland sind, dass
- Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer als Art "Binnenmarktpass" für die Ware besitzen
- die Ware in den anderen Mitgliedstaat auch tatsächlich befördert wurde
- der Abnehmer im Ausland Unternehmer ist und für diese Lieferung vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Zu beachtende Bestimmungen
Ihre Werkleistung im EU-Ausland wird im Ausland besteuert. Es sind allerdings für Sie als gebietsfremden Unternehmer einige Bestimmungen zu beachten.
Dabei geht es z.B. um Fragen wie Werkleistung oder Werklieferung, Privat- oder Firmenkunde, Vorsteuer, Materialien.
Für allgemeine Informationen helfen wir Ihnen gerne weiter. Dies ersetzt aber nicht eine Prüfung der einzelnen Punkte mit Ihrem Steuerberater.
Österreich-Service
Den größten Anteil an Aufträgen im Ausland erhalten unsere Unternehmen in Österreich. Wir beraten Sie daher besonders detailliert zu unserem Nachbarland. Unser Österreich-Merkblatt gibt Ihnen einen ausführlichen Überblick.
Warenlieferung, Zoll
Ausfuhranmeldung und Warentarifnummer
Wenn Sie nur Waren in einen Staat außerhalb der EU (Drittland) liefern, müssen Sie Zollformalitäten beachten. Zunächst muss der Warenwert Ihrer Lieferung bestimmt werden. Abhängig davon kann eine Ausfuhranmeldung benötigt werden.
Mit der genauen Warentarifnummer (erste sechs Stellen) Ihrer Ware können Sie in der Zollinfodatenbank der EU den Zolltarif des jeweiligen Staates erfahren: madb.europa.eu Sofern Ihnen Ihre Warentarifnummer nicht bekannt ist, kann diese beim Zoll erfragt werden.
Ausfuhrgenehmigung
Für bestimmte Produkte oder Lieferungen in spezielle Länder ist eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich. Das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle prüft, ob es sich bei Ihrer Ware um Güter handelt, die Beschränkungen oder gar Ausfuhrverboten unterliegen.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Die EU hat mit einer Vielzahl von Drittstaaten Freihandels-, Präferenz-, Assoziierungs- oder Kooperationsabkommen geschlossen, die eine zollbegünstigte oder gar zollfreie Einfuhr in ein Drittland ermöglichen. Hierfür benötigen Sie jedoch eine sogenannte Warenverkehrsbescheinigung.
Bitte beachten Sie: Die elektronische Zollanmeldung unter zoll.de ist verpflichtend.
Online-Portal Access2Markets: Alles Wissenswerte zu Import und Export
Im Online-Portal Access2Markets wird kleinen und mittleren Unternehmen der Handel über die Grenzen der EU hinaus erleichtert. Das Portal hat das Ziel, die EU-Handelsabkommen für Unternehmen besser zu erklären und ihren Nutzen deutlich zu machen. So werden zum Beispiel die Voraussetzungen für Zollermäßigungen für einzelne Produkte aufgeschlüsselt. Das Portal richtet sich an Unternehmen, die bereits international Handel betreiben ebenso wie an jene, die gerade erst beginnen, Möglichkeiten auf ausländischen Märkten zu erkunden.
Das Portal stellt den Unternehmen insbesondere Informationen zur Verfügung über
- Zölle
- Steuern
- Ursprungsregeln
- Produktanforderungen
- Zollverfahren
- Handelshemmnisse
- Handelsstatistiken
- Freihandelsabkommen.
Die Nutzung des Portals ist kostenfrei und frei zugänglich ohne erforderliche Registrierung.
Allgemeine Hinweise zum Export
Bei der Abwicklung von Exportgeschäften müssen Sie eine Vielzahl von Aspekten beachten werden, die beim Inlandgeschäft nicht anfallen:
- Welche Dokumente benötige ich?
- Was ist eine Handelsrechnung und was muss ich dabei beachten?
- Wann muss ich eine Proformarechnung ausstellen?
- Wie kann ich mein Auslandsgeschäft finanzieren und absichern?
- Welche Zahlungsbedingungen sollte man vereinbaren?
- Welche Lieferbedingungen sollte man vereinbaren?
- Gibt es staatliche Förderung für den Export?
Diese und andere Fragen werden auf den Merkblättern geklärt, die für Sie im Downloadbereich zur Verfügung stehen.
Online-Portal Access2Markets: Alles Wissenswerte zu Import und Export
Im Online-Portal Access2Markets wird kleinen und mittleren Unternehmen der Handel über die Grenzen der EU hinaus erleichtert. Das Portal hat das Ziel, die EU-Handelsabkommen für Unternehmen besser zu erklären und ihren Nutzen deutlich zu machen. So werden zum Beispiel die Voraussetzungen für Zollermäßigungen für einzelne Produkte aufgeschlüsselt. Das Portal richtet sich an Unternehmen, die bereits international Handel betreiben ebenso wie an jene, die gerade erst beginnen, Möglichkeiten auf ausländischen Märkten zu erkunden.
Das Portal stellt den Unternehmen insbesondere Informationen zur Verfügung über
Zölle
Steuern
Ursprungsregeln
Produktanforderungen
Zollverfahren
Handelshemmnisse
Handelsstatistiken
Freihandelsabkommen.
Die Nutzung des Portals ist kostenfrei und frei zugänglich ohne erforderliche Registrierung.