Bäckerin
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Als Azubi die Welt entdeckenBerufsbildung ohne Grenzen

Berufsbildung ohne Grenzen ist ein bundesweites Netzwerk zur Förderung von Auslandspraktika in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Im Zentrum steht die Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen bzw. Betrieben (KMU), Auszubildenden, jungen Fachkräften sowie Berufsbildungspersonal.

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Unser Angebot


Wir helfen bei der

  • Organisation, Durchführung und Evaluierung von beruflichen Auslandsaufenthalten,
  • Suche nach Fördermitteln und bei deren Beantragung (z.B. Stipendien über Erasmus+ und AusbildungWeltweit)
  • Suche nach passenden Praktikumsplätzen im Ausland,
  • Abstimmung des Aufenthalts zwischen Betrieb, Berufsschule, Teilnehmenden und Kammer,
  • Aufnahme von Auszubildenden und jungen Fachkräften aus dem Ausland.


Angebote für Gruppenprogramme

Kirchenburgen renovieren in Rumänien

Gewerkübergreifend arbeiten und lernen in Martinsdorf (Metiş) und Mardisch (Moardăş).

Auslandspraktikum in Graz, Österreich

Für Auszubildende aus den Bereichen Metall und Elektro.

Auslandspraktikum in Wien, Österreich

Für Auszubildende aus dem Handwerk (HWK), zum Zeitpunkt der Ausreise 18 Jahre alt.

Auslandspraktikum in Næstved, Dänemark

Für Auszubildende aus dem Handwerk (HWK), zum Zeitpunkt der Ausreise 18 Jahre alt.

Auslandspraktikum in Sevilla, Spanien

Für Auszubildende aus dem Handwerk (HWK), zum Zeitpunkt der Ausreise 18 Jahre alt.

++ Ausgebucht! ++ Neue Termine folgen ++

Auslandspraktikum in Eupen und St. Vith, Belgien

Für Auszubildende aus dem Handwerk (HWK), zum Zeitpunkt der Ausreise 18 Jahre alt.

++ Ausgebucht! ++ Neue Termine folgen ++





Ansprechpartnerinnen

 

Katrin Budick

Beraterin im Netzwerk "Berufsbildung ohne Grenzen"

Telefon 089 5119-223

Fax 089 5119-317

katrin.budick--at--hwk-muenchen.de



 

Maria Mutzel

Beraterin im Netzwerk "Berufsbildung ohne Grenzen"

Telefon 089 5119-222

Fax 089 5119-317

maria.mutzel--at--hwk-muenchen.de





Aktuelle Beratungstermine vor Ort

 


Audiobeitrag: "So mach ich mich als Ausbildungsbetrieb attraktiv"

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Für Betriebe

Wir wissen, dass es in der heutigen Zeit schwierig sein kann, geeignete Lehrlinge für den eigenen Betrieb zu finden. Lehrlingen die Möglichkeit eines Auslandpraktikums zu bieten kann helfen, die Attraktivität als Ausbildungsbetrieb zu erhöhen und neue Lehrlinge zu gewinnen.

Der organisatorische Aufwand für Sie ist gering, da wir Sie und Ihren Lehrling bei allen Schritten des Auslandsaufenthaltes unterstützen. Zögern Sie nicht uns anzurufen und knüpfen Sie internationale Kontakte und tauschen Sie Fachkenntnisse aus. 

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Für Lehrlinge

Durch ein Auslandspraktikum

  • entwickelst Du Deine persönlichen, fachlichen und interkulturellen Kompetenzen weiter,
  • qualifizierst Du Dich für besonders verantwortungsvolle Tätigkeiten,
  • erlernst Du neue Arbeitsmethoden und -techniken und bringst neue Ideen mit,
  • lernst Du, Dich neuen Herausforderungen zu stellen,
  • entwickelst Du Deine Sprachkenntnisse weiter.

Mechaniker
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Rechtliches/Organisatorisches

Laut Berufsbildungsgesetz kann bis zu einem Viertel der regulären Ausbildungszeit im Ausland verbracht werden (§2, Absatz 3). Im Durchschnitt dauern Auslandspraktika drei bis sechs Wochen.

Auslandspraktika sind grundsätzlich in jedem Land der Welt möglich – ob deutschsprachiges Ausland (Österreich, Liechtenstein etc.), Europa oder sogar Schwellen- und Entwicklungsländer. Oftmals ist die Entscheidung für ein Land jedoch abhängig von den Lerninhalten oder den zur Verfügung stehenden zusätzlichen Fördermitteln.

Empfehlenswert ist der Aufenthalt nach der Zwischenprüfung bis zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung und frühestens im 2. Ausbildungsjahr, damit im Auslandspraktikum praktisch gearbeitet werden kann.
Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, die Ausbildungsvergütung während des Auslandsaufenthalts weiterzuzahlen. Die Reise- und Unterbringungskosten braucht er hingegen nicht zu übernehmen. Diese Kosten muss der Lehrling in der Regel selbst tragen. Es gibt aber eine Vielzahl von Förderprogrammen die diese Kosten zu einem großen Teil oder sogar komplett decken.
Eine Verrechnung mit Urlaubsansprüchen ist nicht zulässig. Das Auslandspraktikum ist ein im Ausland absolvierter Ausbildungsabschnitt zu Lernzwecken. Er ist integraler Bestandteil der Ausbildung. Das Ausbildungsverhältnis wird weder unterbrochen noch aufgrund des Auslandsaufenthaltes verlängert.
Für die Zeit des Auslandsaufenthalts muss eine Freistellung von der Berufsschule erfolgen. Im Ausland muss keine vergleichbare Berufsschule besucht werden. Der Lehrling ist aber dazu verpflichtet, den versäumten Lernstoff selbstständig nachzuarbeiten.
Auch während des Auslandsaufenthalts muss das Berichtsheft weitergeführt werden und vom Ausbilder kontrolliert und unterschrieben werden. Im Europass werden die im Ausland erworbenen Sprach- und interkulturellen Kompetenzen dokumentiert.
 

Einen Rechtsanspruch auf eine Zeit im Ausland während der Ausbildung gibt es nicht.