Seilerhandwerk

Technik

Erfolgreiche Handwerker sind heute erfolgreiche Unternehmer. Steuerliche und betriebswirtschaftliche Kenntnisse, Wissen in vertraglichen und rechtlichen Angelegenheiten sowie Erfahrungen in Personalführung und Marketing sind dazu erforderlich.

Basis für modernes erfolgreiches Unternehmertum ist jedoch nach wie vor hohes technisches Know-how gepaart mit fachlichem Können und praktischer Erfahrung. Keinem Malermeister muss man erklären was ein „Lotuseffekt“ ist. Jeder Elektroinstallateur weiß, was ein RCD ist. Ein Zimmerer, der Sparren nicht von Pfetten unterscheiden kann, wird keinen Dachstuhl errichten können. Ohne handwerklichen Sachverstand geht es nicht!

Immer komplexere technische Sachverhalte, umfangreiche gesetzliche Vorschriften und Anforderungen sowie eine Vielzahl an technischen Regeln, Normen und Bestimmungen kennzeichnen die Situation, mit der sich Handwerksbetriebe, aber auch Existenzgründer auseinandersetzen müssen. Hinzu kommen fachfremde Themen, Aufgabenstellungen und Dienstleistungen, die Kunden von Handwerksbetrieben heute fordern und erwarten.

Damit Sie diese Herausforderungen meistern können, steht Ihnen die Technische Beratung Ihrer Handwerkskammer zur Seite. Wir helfen Ihnen durch neutrale Information und qualifizierte individuelle Beratung.
Je früher Sie sich mit Ihren Fragen oder Vorhaben an uns wenden, desto gezielter können wir Sie informieren, sensibilisieren und Ihnen Lösungswege aufzeigen.

Bei folgenden Themen unterstützen wir Sie und geben Ihnen wichtige Hilfestellungen und Informationen:



Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Betriebssicherheit

Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sind wesentliche Voraussetzungen für störungsfreie Abläufe, effektives Arbeiten und produktive Ergebnisse und damit für einen erfolgreichen Betrieb. Fehlzeiten von Mitarbeitern bedeuten hohe Kosten für ein Unternehmen. Besonders in Handwerksbetrieben kann der Ausfall eines Mitarbeiters durch einen Arbeitsunfall empfindliche Störungen im Betriebsablauf oder gravierende Folgen für die Auftragsabwicklung verursachen. Deshalb muss es in Ihrem unternehmerischen Interesse liegen, Arbeitsunfälle zu verhüten und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz zu vermeiden. Diesem Ziel dient der (präventive) Arbeitsschutz mit seinen rechtlichen Regelungen.

Wir informieren Sie über die vielfältigen gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Anforderungen und Pflichten, die Sie als Unternehmer und Betriebsinhaber in diesem wichtigen Bereich erfüllen müssen, wie beispielweise die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.

Betriebssicherheit

In engem Zusammenhang und unmittelbarer Wechselwirkung mit dem Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten steht die Sicherheit von Arbeitsmitteln und betrieblichen Einrichtungen und Anlagen. Unter dem Oberbegriff „Betriebssicherheit“ gibt es zahlreiche Dinge, die Arbeitsgeber beachten und berücksichtigen müssen bei der Auswahl, Bereitstellung und Benutzung sowie bei der Prüfung von Arbeitsmitteln.
Wir helfen Ihnen bei Fragen, bringen Licht ins Dunkel bei Unklarheiten und stellen Kontakt her zu den verantwortlichen Behörden und zuständigen Personen.



Arbeitsstätten- und Baurecht

Räumlichkeiten, die gewerblich (betrieblich) genutzt werden (möchten), unterliegen Anforderungen aus verschiedenen Rechtsbereichen. Im Wesentlichen sind dies das Baurecht und das Arbeitsstättenrecht.
Generell immer gilt das Baurecht des jeweiligen Bundeslandes (Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Bauordnung) - auch wenn der Unternehmer oder die Unternehmerin in dem entsprechenden Gebäude oder den Räumlichkeiten allein tätig ist bzw. sein wird.

Arbeiten im Betrieb dagegen auch versicherungspflichtige Beschäftigte (auch halbtags oder aushilfsweise), muss zusätzlich das Arbeitsstättenrecht beachtet werden. Das Arbeitsstättenrecht beschreibt sozusagen die baulichen und einrichtungstechnischen Anforderungen bezüglich des Arbeitsschutzes und der Betriebssicherheit für die Beschäftigten eines Unternehmens.
Da auch bei Einzelunternehmern und Existenzgründern nicht ausgeschlossen werden kann, dass später Mitarbeiter eingestellt werden, sollten wenigstens die arbeitsstättenrechtlichen Mindestvoraussetzungen bzw. nachträglich schwer korrigierbaren Anforderungen berücksichtigt werden.



CE-Kennzeichnung und Produktsicherheit

Will ein Elektromaschinenbauer ein Gerät nach Frankreich liefern oder ein Orthopädietechniker Bandagen für Kunden in Österreich herstellen oder möchte ein Schreiner seine eigene technische Erfindung auf den Markt bringen, stehen alle vor den gleichen Fragen: Welche Normen muss ich  einhalten? Wie muss das Produkt gekennzeichnet werden? Muss ich mein Produkt prüfen oder zertifizieren lassen? Welche technischen Unterlagen oder Dokumente sind erforderlich?

In diesem Zusammenhang fallen immer wieder solche Begriffe wie „CE-Kennzeichnung“, „Konformitätserklärung“ und „Risikobeurteilung“. Geregelt sind all diese Anforderungen und Pflichten in einer Vielzahl von europäischen Vorschriften (Richtlinien und Verordnungen), die als einheitlicher Rechtsrahmen den harmonisierten Binnenmarkt in Europa charakterisieren und den freien Warenverkehr gewährleisten.
Wir unterstützen Sie auf dem Weg, Ihr Produkt rechtssicher in Verkehr zu bringen.



Bewertung von Anlagevermögen (Maschinenbewertung)

Steht die Übergabe eines Betriebes an oder wird für den geplanten Verkauf nach einem Nachfolger oder einer Nachfolgerin gesucht oder möchte ein Gesellschafter aus einer GmbH ausscheiden, stellt sich oft die Frage nach dem Wert des betrieblichen Anlagevermögen (Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Einrichtungen und Betriebsmittel).

Während die Betriebsräume oder die Werkstatt in der Regel vermietet werden, sollen Maschinen, Geräte, Einrichtungen etc. meistens verkauft werden. Aber auch zur Ermittlung von Pachtzinsen oder für Finanzierungsangelegenheiten und andere betriebswirtschaftliche oder auch steuerrechtliche Fragen interessiert der Wert der betrieblichen Ausstattung.

Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihren Betrieb an einen Nachfolger übergeben, verkaufen oder verpachten möchten, aber auch Existenzgründer, die einen Handwerksbetrieb übernehmen möchten, können sich für eine Wertermittlung und das weitere Vorgehen gern an die Technische Betriebsberatung wenden.



Normen und technische Regeln

Regeln und Normen bestimmen unser Leben und tägliches Miteinander – egal ob im Beruf oder im Privatleben. Selbst die (Uhr-)Zeit wird geregelt, allerdings ohne dass wir uns darüber den Kopf zerbrechen müssen.
Neben sozialen und ethisch-moralischen Grundsätzen spielen im Geschäftsleben vor allem formale juristische Bestimmungen sowie „technische Regeln“ eine wichtige Rolle. Technische Regeln werden insbesondere durch technischen Fortschritt und Innovationen geprägt. Wissenschaft und Technik entwickeln sich immer dynamischer, Entwicklungszyklen und Erprobungsphasen von Produkten, Verfahren und Technologien werden immer kürzer und wirtschaftliche Beziehungen im globaler und komplexer.

Handwerksbetriebe haben zunehmend Probleme, den beschleunigten Änderungs- und Umsetzungsprozessen bei technischen Regeln zu folgen – auch bedingt durch politisch instrumentalisierte Normung und Standardisierung. Wir können Licht in die Thematik bringen und Ihnen bei wichtigen Normen, Regeln und Bestimmungen weiterhelfen.



Qualitätsmanagement

Handwerksbetriebe sind als Zulieferer und Dienstleister vielfach aufgefordert, ein (zertifiziertes) Qualitätsmanagementsystem (kurz: QM-System oder QMS) nachzuweisen. Vor allem in der Automobilindustrie, der Medizintechnik, der Luft- und Raumfahrtindustrie oder in der chemischen Industrie fordern die auftraggebenden Unternehmen von den Handwerksbetrieben diesen Nachweis. Zukünftig wird auch für viele soziale, hygienische und energierelevante Dienstleitungen, bei Bewertungen der Bonität bzw. entsprechender Risiken oder bei Verhandlungen über die Vergabe von Krediten und Fördermitteln ein Nachweis der Stärke und Fähigkeit des Managements im Unternehmen ein wesentliches Kriterium sein.

Viele Handwerksbetriebe sind beim Thema „Qualitätsmanagement“ noch immer sehr unsicher und können auf die Frage, ob sie ein solches QM-System bzw. das entsprechende Zertifikat für ihren Betrieb nachweisen können, nicht angemessen reagieren. Auch die in diesem Zusammenhang fallenden Begriffe wie „Zertifizierung“, „Qualitätsnorm“ und „ISO 9001“ führen häufig zu Missverständnissen und Unsicherheiten. Wenden Sie sich deshalb bei Fragen und für weitere Informationen einfach an die Ansprechpartner der Technischen Beratung.



ZULIKA – der Zulieferkatalog des Handwerks

Beschaffungswege von Unternehmen waren früher meist steinig oder vielmehr holzig. Wurden bis vor wenigen Jahren Hersteller- und Lieferanteninformationen vor allem in „Papierform“ oder durch persönliche mündliche Empfehlungen bevorzugt, suchen Einkäufer und Auftraggeber ihre potentiellen Lieferanten, Auftragnehmer und Dienstleister heute fast ausschließlich über elektronische Datenbanken und über das Internet. Damit werden die Informationen zwar transparenter und vergleichbarer, aber der Wettbewerb wird auch stärker und die Märkte umkämpfter.

Dieser Entwicklung Rechnung trägt der „Zulieferkatalog des Handwerks“, kurz und prägnant ZULIKA genannt. Der ZULIKA ist eine Internet basierte Datenbank für innovative Betriebe, technische Dienstleister und Zulieferbetriebe des Handwerks. Die Eintragung Ihres Handwerksbetriebes ist kostenfrei und wird durch Sie selbst vorgenommen. Wenn Sie dabei Probleme haben, helfen wir von der Technischen Beratung Ihnen gern weiter. Auch die Freischaltung Ihres Eintrags (nach vorheriger Prüfung) erfolgt durch uns.



Ich habe leider noch kein Bild...

Rudolf Fischer

Technische Beratung

Max-Joseph-Straße 4

80333 München

Telefon 089 5119-238

Fax 089 5119-311

rudolf.fischer--at--hwk-muenchen.de

Ich habe leider noch kein Bild...

Raik Hoffmann

Technische Beratung

Max-Joseph-Straße 4

80333 München

Telefon 089 5119-273

Fax 089 5119-311

raik.hoffmann--at--hwk-muenchen.de