Kapitel 1: Wann werden Baurecht und Arbeitsstättenrecht angewendet?Arbeitsstätten
Arbeitsstättenrecht und Baurecht kommen unterschiedlich zur Anwendung
Räumlichkeiten, die gewerblich genutzt werden, unterliegen verschiedenen gesetzlichen Vorschriften und Anforderungen. Im Wesentlichen sind dies das Baurecht und das Arbeitsstättenrecht.
Das jeweilige Landesbaurecht (Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Bauordnung) gilt immer für ein Objekt, auch wenn der Unternehmer alleine tätig ist.
Arbeiten im Betrieb dagegen auch versicherungspflichtige Beschäftigte (auch halbtags oder aushilfsweise), wird zusätzlich das Arbeitsstättenrecht angewendet. Da auch bei Einzelunternehmern und Existenzgründern nicht ausgeschlossen werden kann, dass später Mitarbeiter eingestellt werden, sollten wenigstens die arbeitsstättenrechtlichen Mindestvoraussetzungen bzw. nachträglich schwer korrigierbaren Anforderungen berücksichtigt werden.
Weitere Kapitel:
Kapitel 2: Wo gilt die Arbeitsstättenverordnung?
Kapitel 3: Was wird in der Arbeitsstättenverordnung geregelt und wer kontrolliert die Einhaltung?
Zurück zum Anfangskapitel "Arbeitsstätten"