Handwerksordnung & Satzung
Rechtliche Grundlagen des Handwerks
Was Handwerk ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um ein Handwerk selbständig ausüben zu dürfen, die Grundlagen der Berufsbildung im Handwerk sowie die Struktur der Organisationen des Handwerks sind im Wesentlichen im Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) geregelt.
Danach gehört ein Gewerbe dann zum Handwerk, wenn es handwerksmäßig betrieben wird und in einer der Anlagen der Handwerksordnung aufgeführt ist. Man unterscheidet zwischen zulassungspflichtigen Handwerken, zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben.
Auf eine exakte Definition des Handwerks hat der Gesetzgeber jedoch verzichtet und es auch nicht wie zum Beispiel in anderen europäischen Ländern auf bestimmte Betriebsgrößen festgelegt. Das Handwerk erhält dadurch Raum, sich an wirtschaftliche und technische Entwicklungen anzupassen.
Satzung der Handwerkskammer
Für jede Handwerkskammer ist von der obersten Landesbehörde eine Satzung zu erlassen. Über eine Änderung der Satzung beschließt die Vollversammlung; der Beschluss bedarf der Genehmigung durch die oberste Landesbehörde.
Mit ihrer Satzung regelt die Handwerkskammer ihre innere Struktur. Sie enthält Details zu Namen, Sitz und Bezirk der Kammer, Regelungen zu Wahlen, zur Vollversammlung, zum Vorstand, und viele mehr.
Beitrag
Die Beiträge zur Handwerkskammer dienen dazu, das gesamte Angebot der Handwerkskammer als Dienstleister zu gewährleisten und dienen der Finanzierung der Tätigkeit der Handwerkskammer als öffentlich-rechtliche Körperschaft durch ihre Mitglieder. Beitragspflichtig sind alle bei den Handwerkskammern eingetragenen Betriebe, unabhängig von ihrer Rechtsform.
Natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften zahlen also genauso Beiträge wie Filialen, deren Hauptbetrieb außerhalb des Kammerbezirks liegt.
Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen zum Handwerkskammerbeitrag (FAQ).
Gebührenordnung
Die Gebühren sind in einer eigenen Ordnung zusammengefasst. Hier erfahren Sie genaues zu unseren Leistungen, abseits vom kostenlosen Service für Mitgliedsbetriebe.
Haushalts-, Kassen- und Rechnungslegungsordnung (HKRO)
Die grundlegenden Regelungen zur Haushaltswirtschaft der Handwerkskammer für München und Oberbayern finden Sie in der angefügten Haushalts-, Kassen- und Rechnungslegungsordnung.
Vollversammlung 2022
Pflichtveröffentlichungen
Manchmal müssen unsere Rechtsgrundlagen aktualisiert werden. Damit Sie Änderungen nachverfolgen können, haben wir die einzelnen Änderungen chronologisch zusammengestellt.
Letzte Änderungen
14.11.2024Einladung zur Vollversammlung am 26. November 2024
18.07.2024Vollversammlungsbeschlüsse vom 25. Juni 2024
Verhaltenskodex für das Ehren- und Hauptamt
Als Selbstverwaltungseinrichtung repräsentiert die Handwerkskammer für München und Oberbayern das Handwerk in seiner Gesamtheit und spiegelt seine gewerkübergreifende Identität wider. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist sie hoheitlich tätig, sie nimmt die Interessenvertretung ihrer gesetzlichen Mitglieder wahr und fördert das Gesamthandwerk im Kammerbezirk.
In allen Bereichen des öffentlich-rechtlichen und wirtschaftlichen Handelns ist die Handwerkskammer an Recht und Gesetz gebunden und den Regelungen ihrer Satzung sowie den daraus abgeleiteten Vorschriften und Beschlüssen verpflichtet.
Mit dem "Verhaltenskodex für das Ehren- und Hauptamt" erhalten die ehrenamtlich und hauptamtlich Tätigen der Handwerkskammer einen verpflichtenden Orientierungsrahmen für ihre Arbeit und ihr Engagement.
Vorschriften und Prüfungsordnungen
Auch in Fachgebieten wie der Berufsausbildung, Gesellenprüfung, Meisterprüfung oder bei der Verwahltung der Sachverständigen gilt es Regeln zu beachten.
Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis können die Handwerksinnungen Ausschüsse bilden, für die die Handwerkskammer eine Verfahrensordnung erlassen hat.
Folgen Sie den Links, um mehr darüber zu erfahren.