Ehre, wem Ehre gebührt!
Ehrungen, Urkunden und Auszeichnungen haben im Handwerk eine ganz herausragende Bedeutung. Dies ist in seiner Tradition, seinen ehrenamtlichen Organisationsstrukturen, der Personalintensität des Wirtschaftszweiges und der zumeist mittleren Betriebsgrößen begründet.
Ehrenurkunden
Für Betriebsjubiläen
Der langfristige Bestand eines handwerklichen Unternehmens dokumentiert angesichts zahlreicher Erschwernisse und Risiken herausragende Leistungen auf dem Gebiet der Betriebsführung. Aus diesem Grund können selbständige Handwerker, Innungen und Kreishandwerkerschaften bei ihrer zuständigen Handwerkskammer zu herausragenden Betriebsjubiläen eine Ehrenurkunde beantragen.
Für Arbeitsjubiläen
In der mittelständischen Wirtschaft ist die langjährige, engagierte Mitarbeit der Beschäftigten von herausragender Bedeutung. Die Ehrung von Arbeitsjubilaren ist deshalb auch ein besonderes Anliegen der Handwerkskammern. Für Arbeitnehmer in Handwerksbetrieben können vom Arbeitgeber deshalb ab einer bestimmten, ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit Ehrenurkunden bei der zuständigen Handwerkskammer beantragt werden.
Auszeichnungen
Selbständigen und nicht selbständigen Handwerkern, in Ausnahmefällen auch Nichthandwerkern, können verschiedene Auszeichnungen verliehen werden.
Online-Antrag
Für Anträge nutzen Sie bitte das entsprechende Online-Formular.
Ehrenurkunde "Goldener Meisterbrief"
Ehrenurkunde für Arbeitsjubiläen
Ehrenurkunde für Betriebsjubiläen
Ehrenurkunde für besondere Verdienste
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Eine Anleitung zur Erstregistrierung finden Sie unter www.hwk-muenchen.de/kundenportal