Ehrenurkunde "Goldener Meisterbrief"

Gemäß den Richtlinien der Handwerkskammer für München und Oberbayern ist diese Ehrung für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister möglich, die vor mindestens 35 Jahren die Meisterprüfung abgelegt haben und

  • eine 35-jährige selbständige Tätigkeit im Handwerk als Handwerksmeister nachweisen
  • oder eine unselbständige Tätigkeit von mindestens 35 Jahren als Handwerksmeister in einem Handwerksbetrieb in unserem Kammerbezirk nachweisen können.

Bettina Menhart

Sachbearbeiterin Innungsaufsicht

Telefon 089 5119-144

bettina.menhart--at--hwk-muenchen.de



 

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