
Die 100-prozentige staatliche Garantie für bestimmte Kredite an kleinere Betriebe ist ein wichtiger Erfolg des HandwerksVolle staatliche Kredithaftung auch für Kleinunternehmen
16. April 2020 - Statement von Präsident Peteranderl
„Zu lange Kreditprüfungen würden Betrieben mit Liquiditätsengpässen wertvolle Zeit kosten. Deshalb ist die nun beschlossene 100-prozentige staatliche Garantie für bestimmte Kredite an kleinere Betriebe in der aktuellen wirtschaftlichen Situation eine richtige und wichtige politische Entscheidung“, sagte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern sowie des Bayerischen Handwerkstages Franz Xaver Peteranderl.
Das Handwerk begrüßt den Beschluss der Bayerischen Staatsregierung, auch für Kredite an Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten ohne langwierige Prüfverfahren eine 100-prozentige staatliche Garantie zu übernehmen. Eine erweiterte Haftungsfreistellung bei Kreditprogrammen der LfA wird bei Unternehmen bis fünf Mitarbeiter für eine Kreditsumme bis zu 50.000 Euro, bei Unternehmen bis zehn Mitarbeiter bis zu 100.000 Euro angewandt. Die Risikoentlastung der LfA in Höhe von bis zu 12 Mrd. Euro wird dann durch entsprechende Rückbürgschaftsermächtigungen des Freistaates berücksichtigt.
Durch diese 100-Prozent-Besicherung des Freistaats können Haus- und Förderbanken unbürokratisch dafür sorgen, dass die Gelder schnell fließen. Eine zu lange dauernde Kreditprüfung würde Betriebe, die sich in der aktuellen wirtschaftlichen Situation in einem existenzbedrohenden Liquiditätsengpass befinden, wertvolle Zeit kosten. Im bayerischen Handwerk könnten in dieser Kleinunternehmergröße insgesamt 185.000 Betriebe davon profitieren
Auf Bundesebene wurde ein befristetes KfW-Programm mit einer 100-prozentigen Staatsgarantie für Unternehmen ab 10 Beschäftigten beschlossen. Das Kreditvolumen kann bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019 umfassen, mit Obergrenzen von 500.000 Euro bei 11 bis 50 Mitarbeiter und 800.000 Euro bei über 50 Mitarbeiter. Die Unternehmen müssen dabei seit mindestens 01.01.2019 bestehen und im Schnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen haben.
Bund und Freistaat haben damit auf dringende Forderungen der Handwerksorganisationen reagiert und eine Förderlücke zwischen den Soforthilfen für Kleinstbetriebe und Soloselbständige sowie den Kreditprogrammen für größere Unternehmen geschlossen. Das war eine notwendige, richtige und wichtige Entscheidung, für die der Politik in Freistaat und Bund Dank und Anerkennung gebühren.
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