Neue Pflichten für BetriebeInformationspflichten zur Verbraucherschlichtung
Ab 1. Februar 2017 müssen Unternehmer nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) Verbrauchern Auskunft geben, ob sie im Fall eines Rechtsstreits an einer Verbraucherschlichtung teilnehmen. Diese Informationspflichten gelten ergänzend zum obligatorischen Hinweis auf die Webseite der Europäischen Kommission zur Online-Streitschlichtung
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat die konkret zu erteilenden Informationen in einem "ZDH Praxis Recht" zusammengefasst und Musterformulierungen erstellt.
Bitte beachten Sie, dass die Musterformulierungen als Alternative zu Verbraucherstreitbeilegungsverfahren nach dem VSBG einen Hinweis auf die Vermittlungsstelle der Handwerksorganisation enthalten. Bitte tragen Sie in die entsprechenden Freifelder folgende Kontaktdaten ein:
Musterformulierung:
Handwerkskammer für München und Oberbayern
Vermittlungsstelle
Max-Joseph-Str. 4
80333 München
Tel. 089 5119 - 163
Fax 089 5119 - 310
E-Mail: vermittlungsstelle@hwk-muenchen.de
Ansprechpartner
Syndikusanwalt, Zivil- und Wirtschaftsrecht
Telefon 089 5119-489
Fax 089 5119-208
Rechtsanwalt, Zivil- und Wirtschaftsrecht
Telefon 089 5119-258
Fax 089 5119-208