Handwerksbetriebe müssen seit 9. Januar auf die Online-Streitbeilegungs-Plattform der EU hinweisenHinweispflicht auf Schlichtung bei Online-Verträgen mit Verbrauchern
Handwerksbetriebe sind seit 9. Januar 2016 verpflichtet, auf die Online-Streitbeilegungs-Plattform der EU hinzuweisen. Dabei geht es um Kauf- oder Dienstleistungsverträge, die über eine Webseite oder auf anderem elektronischen Weg, wie beispielsweise durch E-Mails, geschlossen werden. Auf der Webseite ist dazu ein Link zur Plattform einzustellen, der für Verbraucher leicht zugänglich sein muss.
Die Plattform ist zwar erst ab 15. Februar 2016 online, dennoch gilt die Pflicht ab 9. Januar.
Die OS-Plattform gilt für Streitigkeiten zwischen Betrieben und Verbrauchern. Dabei sind sowohl grenzüberschreitende als auch innerdeutsche, nicht jedoch Offline-Verträge erfasst.
Zur Vermeidung von Abmahn-Risiken empfehlen wir Ihnen die für Verbraucher leicht zugängliche Platzierung folgenden Textes auf Ihrer Webseite:
"EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die für Sie unter folgendem Link erreichbar ist:
http://ec.europa.eu/consumers/odr . Verbraucher haben die Möglichkeit, ab 15. Februar 2016 diese Plattform für die außergerichtliche Streitbeilegung über vertragliche Verpflichtungen aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstverträgen zu nutzen. Sie erreichen uns per E-Mail unter folgender Adresse: …"
Bei Fragen zu diesem Thema und zu anderen zivil- und wirtschaftsrechtlichen Themen unterstützen Sie gern die Rechtsberater der Handwerkskammer für München und Oberbayern.
Weitere Links
Plattform für die Online-Streitbeilegung
EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung von verbraucherrechtliche Streitigkeiten
Ansprechpartner
Syndikusanwalt, Zivil- und Wirtschaftsrecht
Telefon 089 5119-489
Fax 089 5119-208
Rechtsanwalt, Zivil- und Wirtschaftsrecht
Telefon 089 5119-258
Fax 089 5119-208