LohnzusatzkostenHandwerk fordert Einhaltung der 40-Prozent-Grenze bei den Sozialversicherungen
23. Januar 2025 – Statement von Präsident Peteranderl
„Die Beitragssätze der Sozialversicherungen kennen nur noch den Weg nach oben. Den Beitragszahlern ist diese erdrückende Belastung nicht mehr zuzumuten. Die nächste Bundesregierung muss hier endlich umsteuern, sonst ist das System nicht mehr zukunftsfähig“, sagte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl.
Die sozialen Sicherungssysteme in Deutschland stehen durch die Alterung der Gesellschaft, stetige Leistungsausweitungen und damit erheblich steigenden Kosten unter starkem Druck. Die von der Politik immer wieder zugesagte 40-Prozent-Grenze der Summe der Sozialversicherungsbeitragssätze wird deshalb immer stärker überschritten. Anfang dieses Jahres sind es für bestimmte Versicherte schon 42,5 Prozent. Der anhaltende Druck zu Beitragserhöhungen bei den Sozialversicherungen lässt befürchten, dass es im Laufe der nächsten Legislaturperiode Richtung 47 Prozent geht. Bis 2035 werden sogar über 51 Prozent für möglich gehalten.
Den Beitragszahlern droht damit ein deutlicher Anstieg der Belastungen. Der Keil zwischen brutto und netto wird immer breiter. Dieser Trend muss durch eine echte Sozialreform beendet werden. Dauerhafte Finanzierbarkeit und Generationengerechtigkeit müssen gewährleistet werden. Die nächste Bundesregierung muss deshalb dringend umsteuern. Das ist sie den Beitragszahlern – Arbeitgebern wie Arbeitnehmern – schuldig.
Das Handwerk fordert deshalb folgende politischen Weichenstellungen:
- Die 40-Prozent-Grenze des Gesamtsozialversicherungsbeitrags muss wieder unterschritten und dauerhaft eingehalten werden.
- Die Rentenversicherung gilt es zukunftsfest aufzustellen. Insbesondere muss die private Altersvorsorge mit Anreizen für untere Einkommensgruppen gestärkt werden. Die Altersvorsorgepflicht für Selbstständige ist zeitnah voranzutreiben. Alle versicherungsfremden Leistungen sind aus Steuermitteln zu finanzieren.
- In der gesetzlichen Krankenversicherung sind grundlegende, nachhaltige Reformen notwendig. Alle Wirtschaftlichkeitsreserven sind zu erschließen. Der Bundeszuschuss muss dynamisiert werden. Kostendeckende Beiträge für Bürgergeld-Bezieher sind aus Steuermitteln zu erstatten.
- In der gesetzlichen Pflegeversicherung ist eine Weiterentwicklung hin zu einer ergänzenden, obligatorischen privaten Pflegevorsorge mit staatlicher Förderung unerlässlich.
- In der Arbeitslosenversicherung ist der Beitragssatz stabil zu halten. Das Prinzip des „Förderns und Forderns“ muss wieder gleichwertig verwirklicht werden.