Leichte SpracheErklärungen zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache
Link zur Startseite in Leichter Sprache
Die Webseite von der Handwerks∙kammer soll barrierefrei sein.
Es gibt Regeln für die Barriere∙freiheit im Internet.
Diese Regeln stehen in einer Verordnung.
Die Verordnung heißt:
Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung 2.0.
Die Kurzform heißt: BITV 2.0.
Die Handwerks∙kammer will diese Regeln einhalten.
Deshalb haben Experten diese Webseite geprüft.
Das Ergebnis ist:
Wir halten schon viele Regeln ein.
Aber manche Bilder oder Texte auf dieser Seite
sind noch nicht barrierefrei.
Wir tauschen die Bilder und Texte noch aus.
Barrierefreie Angebote
Link zur Seite mit Videos in Gebärden∙sprache
Link zur Startseite in Leichter Sprache
Hilfe: Auf der Startseite zurechtfinden
Barriere melden
Haben Sie Probleme mit der Seite?
Zum Beispiel:
- Die Bedienung fällt Ihnen schwer.
- Sie können den Inhalt nicht gut verstehen.
Dann melden Sie uns bitte die Barriere.
Nur so können wir unsere Seite verbessern.
Wir antworten Ihnen innerhalb von 4 Wochen.
Vielleicht hilft Ihnen die Antwort nicht.
Dann können Sie sich hier melden:
- Behinderten∙beauftragter in Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis
- Durchsetzungs∙stelle Bayern
Durchsetzungs∙stelle Bayern
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet in Standardsprache: Durchsetzungs- und Überwachungs-Stelle