Vermittlung zwischen Handwerksbetrieben und Ihren Auftraggebern
Haben Sie Probleme mit einem Handwerksbetrieb? Dann kann Ihnen - Bereitschaft beider Seiten vorausgesetzt - unser Vermittlungsverfahren weiterhelfen.
Wir möchten angesichts der Vielzahl an Angeboten außergerichtlicher Streitbeilegung klarstellen, dass wir kein Schieds-, Mediations- oder Schlichtungsverfahren anbieten.
Zur Durchführung benötigen wir von Ihnen ein Schreiben, in dem Sie uns den Sachverhalt schildern. Es hat sich dabei von Vorteil erwiesen, gleichzeitig einen konstruktiven Vorschlag zur Lösung des Problems zu machen. Eine Kopie dieses Schreibens wird von uns mit der Bitte um Stellungnahme an den Handwerksbetrieb weitergeleitet. Uns ist es jedoch nicht möglich, Druck auf den jeweiligen Handwerksbetrieb auszuüben, sofern dieser eine Vermittlung ablehnen sollte.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Telefon 089 5119-163 oder vermittlungsstelle@hwk-muenchen.de
Rechtsauskünfte für Verbraucher
Dies ist Aufgabe der Verbraucherschutzverbände und Rechtsanwälte. Sie können sich beispielsweise an die jeweilige Verbraucherberatungsstelle in Ihrer Region wenden.
Das Rechtsdienstleistungsgesetz erlaubt der Handwerkskammer für München und Oberbayern keine Rechtsberatung von Verbrauchern.
Online-Antrag auf Vermittlung
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