Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Die Programm ZIM bietet attraktive Förderkonditionen für größere und aufwändigere Vorhaben. Dabei sind insbesondere auch Eigenleistungen in Form von Personalkosten förderfähig. Antragsstellung, Durchführung und Abrechnung der Förderprojekte erfordern einen gewissen Aufwand. Es kommt daher vor allem für größere Betriebe in Frage, die alleine oder in Kooperation mit Unternehmen oder Hochschulen/Forschungseinrichtungen ambitionierte Entwicklungsprojekte durchführen wollen.
1. FuE-Einzelprojekte
Gefördert werden Projekte einzelner Unternehmen (ohne Kooperationspartner) zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren und technischer Dienstleistungen.
Die Prüfung der Durchführbarkeit eines FuE-Projekts kann im Vorfeld mit einer bezuschussten Studie ergänzt werden. Anschließend an die FuE-Projekte können Leistungen zur Markteinführung gefördert werden.
Antragsberechtigt für eine Zuwendung
Unternehmen mit weniger als 50 / 250 / 500 Mitarbeitern (Zuschusshöhe verschieden s. u.)
Zuwendungsfähige Kosten
Personalkosten, FuE-Aufträge (max. 70 % aller Personenmonate), sonstige Aufträge an Dritte (max. 25 % der Personalkosten) und für übrige Kosten eine Pauschale in Höhe von ca. 100 % der Personalkosten.
Max. zuwendungsfähige Kosten: 550.000 €
Zuschusshöhe (Fördersatz)
Die Tabelle gibt, an welcher Prozentsatz der zuwendungsfähigen Kosten durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert wird.
Kleine Unternehmen | unter 50 Mitarbeiter und max. 10 Mio. € Umsatz / 10 Mio. € Jahresbilanz | 40 % (45 % für kleine Unternehmen aus strukturschwachen Regionen (GRW) und 45 % für junge Unternehmen, deren Gründung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt) |
Mittlere Unternehmen | unter 250 Mitarbeiter und max. 50 Mio. € Umsatz / 43 Mio. € Jahresbilanz | 35 % |
Mittelständische Unternehmen | unter 500 Mitarbeiter incl. Partnerunternehmen und weniger als 50 Mio. € Umsatz / max. 43 Mio. € Jahresbilanz | 25 % |
Ansprechpartner
Technologie- und Innovationsberatung
Telefon 089 5119-268
Fax 089 5119-311
Digitalisierungsberatung
Telefon 089 5119-187
Fax 089 5119-311
2. FuE-Kooperationsprojekte
Gefördert werden Kooperationen von mindestens zwei Unternehmen oder mindestens einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren und technischer Dienstleistungen. Alle Partner erbringen (ausgewogen) innovative Leistungen und alle Unternehmen sind an der Vermarktung beteiligt.
Antragsberechtigt für eine Zuwendung
Unternehmen und nichtwirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen (z. B. Universitäten, Fachhochschulen)
Zuwendungsfähige Kosten
Personalkosten, FuE-Aufträge (max. 70 % aller Personenmonate), sonstige Aufträge an Dritte (max. 25 % der Personalkosten) und für übrige Kosten eine Pauschale in Höhe von ca. 100 % der Personalkosten des Unternehmens bzw. 75 % der Personalkosten der Forschungseinrichtung.
Max. zuwendungsfähige Kosten für das Teilprojekt eines KMU: 450.000 €
Max. zuwendungsfähige Kosten für das Gesamtprojekt: 2.300.000 €
Zuschusshöhe (Fördersatz)
Der Fördersatz ist bei Kooperationsprojekten höher als bei Einzelprojekten:
Kleine Unternehmen | unter 50 Mitarbeitern und max. 10 Mio. € Umsatz / 10 Mio. € Jahresbilanz | 45 % (50 % für junge Unternehmen, deren Gründung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt, und 55 % für Unternehmen aus strukturschwachen Regionen (GRW)) |
Mittlere Unternehmen | unter 250 Mitarbeitern und max. 50 Mio. € Umsatz / 43 Mio. € Jahresbilanz | 40 % |
Mittelständische Unternehmen | unter 500 Mitarbeiter incl. Partnerunternehmen und weniger als 50 Mio. € Umsatz / max. 43 Mio. € Jahresbilanz | 30 % |
Mittelständische Unternehmen nur in Kooperation mit einem KMU | unter 1000 Mitarbeiter incl. Partnerunternehmen und weniger als 50 Mio. € Umsatz / max. 43 Mio. € Jahresbilanz | 30 % |
Forschungseinrichtungen | 100 % (max. 220.000 € je Teilprojekt) |
Zuschlag für Unternehmen, die mit ausländischem Partner zusammen arbeiten: + 10 %. Der Zuschuss ist auf insgesamt max. 60 % begrenzt.
3. Durchführbarkeitsstudien
Im Vorfeld können Leistungen zur Prüfung der Durchführbarkeit eines beabsichtigen FuE-Einzel- oder Kooperationsprojekts ergänzend gefördert werden. Dabei ist es möglich, bis zu zwei externe Dienstleister mit entsprechenden Fachkenntnissen hinzuzuziehen.
Antragsberechtigt für eine Zuwendung
- Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter)
- junge Unternehmen (Gründung liegt weniger als 10 Jahre zurück)
- Erstbewilligungsempfänger (kleine und mittlere Unternehmen, die bislang für ihre FuE-Projekte keine ZIM-Förderung und keine Förderung in anderen Bundes-, Landes- oder EU-Förderprogrammen in den letzten drei Jahren erhalten haben)
Zuwendungsfähige Kosten
- technische Vorprojekte, Vorstudien und Tests, die zur Bewertung und Analyse des Potenzials und der Erfolgsaussichten des geplanten FuE-Projektes beitragen
- Untersuchung des Stands von Wissenschaft, Forschung, Technik und einer summarischen Prüfung der Schutzrechtesituation in dem betreffenden Themenfeld
- Identifizierung der im Rahmen des geplanten Projektes notwendigen FuE-Arbeiten
- Ermittlung der notwendigen wissenschaftlich-technischen Ressourcen sowie hierauf aufbauend ggf. die Ermittlung erforderlicher Kooperationspartner oder Auftragnehmer
- Analyse/Auslotung des Marktpotenzials
Max. zuwendungsfähige Kosten für das Gesamtprojekt in einem Unternehmen: 100.000 € (Anteil am Gesamtprojekt für nicht technisches Bestandteile: 30.000 €)
Max. zuwendungsfähige Kosten für das Gesamtprojekt bei Kooperation meherer Unternehmen: 200.000 € (Anteil am Gesamtprojekt für nicht technisches Bestandteile: 40.000 €)
Zuschusshöhe (maximaler Fördersatz)
Kleine Unternehmen | unter 50 Mitarbeitern und max. 10 Mio. € Umsatz / 10 Mio. € Jahresbilanz | 70 % |
Mittlere Unternehmen | unter 250 Mitarbeitern und max. 50 Mio. € Umsatz / 43 Mio. € Jahresbilanz | 60 % |
Mittelständische Unternehmen | unter 500 Mitarbeiter incl. Partnerunternehmen und weniger als 50 Mio. € Umsatz / max. 43 Mio. € Jahresbilanz | 50 % |
Mittelständische Unternehmen nur in Kooperation mit einem KMU | unter 1000 Mitarbeiter incl. Partnerunternehmen und weniger als 50 Mio. € Umsatz / max. 43 Mio. € Jahresbilanz | 50 % |
4. Leistungen zur Markteinführung
Neue Produkte und Verfahren sind erst dann eine erfolgreiche Innovation, wenn sie am Markt ankommen. Maßnahmen, die der wirtschaftlichen Verwertung der FuE-Ergebnisse dienen, sind oft mit erheblichen Kosten verbunden und erfordern spezielles Know-how.
Deshalb können bei FuE-Einzel- und FuE-Kooperationsprojekten die Unternehmen ergänzend auch Leistungen externer Dritter zur Unterstützung der Markteinführung der Projektergebnisse beantragen.
Antragsberechtigt für eine Zuwendung
KMUs deren FuE-Projekte im ZIM bewilligt wurden.
Zuwendungsfähige Kosten
- Innovationsberatungsdienste
Beratung, Unterstützung und Schulung in den Bereichen Wissenstransfer, Erwerb, Schutz und Verwertung immaterieller Vermögenswerte sowie Anwendung von Normen und Vorschriften in denen diese verankert sind - Innovationsunterstützende Dienstleistungen
Bereitstellung von Büroflächen, Datenbanken, Bibliotheken, Marktforschung, Laboratorien, Gütezeichen, Tests und Zertifizierung zum Zweck der Entwicklung effizienterer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen - Messeauftritte, Beratung zu Produktdesign und Vermarktung
Leistungen per „De-minimis“-Förderung jeweils ausschließlich bezüglich des bewilligten FuE-Projekts.
Leistungen, die zu Position a und b zählen, können nur von kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) beantragt werden. Leistungen, die zu Position c zählen, können von allen Unternehmen beantragt werden.
Maximal zuwendungsfähige Kosten: 60.000 €
Zuschusshöhe
50 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Weitere Informationen und Antragstellung
Weitere Informationen und Antragsunterlagen sind hier erhältlich.