Zuschüsse für die professionelle Anmeldung von Patenten und GebrauchsmusternWIPANO - Patentierung
Antragsberechtigt
Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und maximal 50 Millionen Euro Umsatz bzw. 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme, die in den letzten drei Jahren keine Patente oder Gebrauchsmuster angemeldet haben.
Zuwendungsfähige Kosten
Die Förderung ist in zwei Module unterteilt, die durch qualifizierte externe Dienstleister erbracht werden müssen.
Für die Förderfähigkeit der Ausgaben von Modul 1 ist zwingend eine Beratung zur Schutzrechtsanmeldung, Stand-der-Technik-Recherche und eine Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung durchzuführen.
Förderfähige externe Dienstleistungen in Modul 1:
- Beratung zur Schutzrechtsanmeldung
- Stand-der-Technik–Recherche (inkl. Prüfung auf Neuheit)
- Patentanwaltsleistungen für Anmeldungen und Nachanmeldungen von Patent- bzw. Gebrauchsmuster
- Amtsgebühren für Anmeldungen und Nachanmeldungen von Patent bzw. Gebrauchsmuster
- Beratung zur internationalen Schutzrechtsanmeldung (z.B. Anmeldestrategie)
Modul 2 ist optional und kann nur durchgeführt werden, wenn Modul 1 vollständig durchgeführt wurde.
Förderfähige externe Dienstleistungen in Modul 2:
- Erstellung einer Kosten-Nutzen-Analyse
- Marken- und Designanmeldungen
- aktive Messeteilnahmen (Gebühren für Messestand)
- Prototypen-Bau (ohne Eigenleistung)
- Ausgaben für rechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Verwertung (Ausarbeitung von Lizenzverträgen, Unterstützung bei Vertragsverhandlungen, Geheimhaltungs- oder Verwertungsvereinbarungen, usw.)
- Zusätzliche Recherchen inklusive Beratung und Bewertung in Zusammenhang mit der Verwertung (Freedom-to-Operate-Recherche, Kollisionsrecherche, Marktrecherche, usw.)
- Patentrechtsschutzversicherung
- Erarbeitung eines Marketingkonzepts für die Verwertung der Erfindung
Die Laufzeit beträgt maximal 24 Monate. Ein Eilantrag bzw. ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn (Stand der Technik-Recherche und/oder Kosten-Nutzen-Analyse) ist/sind mit einstprechendem Antrag bzw. Nachweisen möglich.
Zuschusshöhe
Die Zuschusshöhe beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, wobei die Zuschüsse für Modul 1 auf 10.000 Euro und für Modul 2 auf 6.000 Euro begrenzt sind.