
Bleiben Sie auf dem Pfad des fairen WettbewerbsWettbewerb und Werbung im Handwerk
Werbung gehört zwar zur Kundengewinnung dazu, wobei darunter insbesondere auch der Internetauftritt, Flyer, Fahrzeugbeschriftungen, Geschäftsbriefe sowie Firmenschilder fallen.
Manchmal führt aber falsche Bewerbung zu erheblichen Kosten und Abmahnungen durch Konkurrenten, Wettbewerbs-Schutz-Vereinigungen oder Rechtsanwälte.
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist zwar an vielen Stellen sehr allgemein gehalten, aber beispielsweise zusammen mit dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO), der Preisangabenverordnung (PAngV) und aktuelle Rechtsprechung lassen sich die Rahmenbedingungen herleiten.
Praxistipp
Setzen Sie sich mit uns zur praxisgerechten Abklärung, Risikominimierung und konkreten Umsetzung in Ihre Betriebsabläufe in Verbindung.
Dadurch können vor allem bei den werbe- und wettbewerbsrechtlich bedeutsamen Tatbeständen „Vorsprung durch Rechtsbruch“ und “ Irreführung“ Abmahnungen und strafbewehrte Unterlassungserklärungen verhindert werden.
Interview
Alexander Tauscher spricht mit Handwerkskammer-Rechtsberater Holger Scheiding über das Wettbewerbsrecht.
Ansprechpartner
Syndikusanwalt, Zivil- und Wirtschaftsrecht
Telefon 089 5119-489
Fax 089 5119-208
Rechtsanwalt, Zivil- und Wirtschaftsrecht
Telefon 089 5119-258
Fax 089 5119-208