
Verhindern Sie Zahlungsausfälle mit beweisbaren VereinbarungenVorsicht - schlechte Zahlungsmoral!
Säumige Kunden haben es leicht, wenn wesentliche Punkte, wie beispielsweise Werkleistung, Vergütung und das Zeitfenster dafür, nicht geregelt sind.
Bau- und Ausbauhandwerk
Vor allem material- und personalintensive Gewerke klagen über Zahlungsausfälle. Aber auch aus anderen Gewerken, wie beispielsweise dem Kfz-Handwerk erreichen uns regelmäßig entsprechende Rückmeldungen.
Engmaschige Abschlagszahlungen und Bauhandwerkersicherung
Wer die gesamte Vergütung erst mit der Schlussrechnung fordert, geht ein unnötiges Risiko ein. Denn das Gesetz ermöglicht ohne gesonderte Vereinbarung je nach Baufortschritt Abschlagsrechnungen.
Seit der Gesetzesnovelle 2018 kommt die Bauhandwerkersicherung, die ebenfalls ohne gesonderte Vereinbarung vom Gewerbe- und Privatkunden gefordert werden kann, den Betrieben deutlich mehr zu Gute.
Insolvenz des Kunden
Grundsätzlich kann der Insolvenzverwalter die in der kritischen Phase an den Betrieb gezahlten Gelder zurückverlangen. Etwas anderes kann beispielsweise gelten, wenn vernünftige Ratenzahlungen vereinbart wurden und dem Betrieb nichts über die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Kunden bekannt war.
Beratung und Information nutzen
Wenden Sie sich bei Fragen gern an die Rechtsabteilung der Handwerkskammer.
Interview
Alexander Tauscher spricht mit Handwerkskammer-Rechtsberater Holger Scheiding über Zahlungsausfälle.
Ansprechpartner
Rechtsanwalt, Zivil- und Wirtschaftsrecht
Telefon 089 5119-258
Fax 089 5119-208
Syndikusanwalt, Zivil- und Wirtschaftsrecht
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