Verbesserungen beim Krankengeldanspruch von Selbstständigen
Seit Anfang August 2009 können sich freiwillig gesetzlich krankenversicherte Selbstständige wieder mit Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag versichern. Für diese Kassenleistung haben die Versicherten dann Beiträge nach dem allgemeinen Beitragssatz (derzeit 14,9 Prozentpunkte) zu entrichten.
Mit der Neuregelung erhalten die freiwillig Krankenversicherten eine Alternative zu den "Wahltarifen", die die Krankenkassen vorher individuell entsprechend der jeweiligen Satzung angeboten hatten, sowie zu den privaten Krankentagegeldversicherungen. Nunmehr besteht für jeden freiwillig versicherten Selbstständigen die Möglichkeit, sich für dieses Krankengeld zu entscheiden und der Kasse seine Wahl mitzuteilen. Bei einem Antrag bis zum 30. September 2009 kann diese Absicherung des Krankheitsfalles rückwirkend zum 1. August 2009 erfolgen.
Daneben besteht weiterhin die Möglichkeit, einen von der Krankenkasse neu angebotenen Wahltarif abzuschließen, der z. B. einen früheren oder späteren Beginn des Krankengeldanspruches vorsieht. Altersstaffelungen sind beim Krankengeld jetzt nicht mehr gestattet.
Die Neuerungen beruhen auf dem Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 17. Juli 2009, BGBl. I 2009, S. 1990.
Links zum Gesetzestext:
Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 17. Juli 2009
Weiterführende Links:
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 18. Februar 2009 "Kabinett beschließt Änderungen des Arzneimittelgesetzes und anderer Gesetze"
September 2009