Unfallanzeige vereinfacht
Seit dem 1. August 2002 gelten im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung erleichterte Vorschriften zur Anzeige von Unfällen und Berufskrankheiten. Es ist nun möglich die Anzeigen im Wege der elektronischen Datenübertragung zu erstatten. Außerdem wurden die Formulare verständlicher d. h. anwendungs-freundlicher gestaltet. Die entsprechenden Vordrucke werden demnächst von den jeweiligen Berufsgenossenschaften ins Internet eingestellt.
Mit dem neuen Verfahren sind für die Beteiligten Vorteile und Vereinfachungen möglich. Insbesondere ist wegen des Wegfalles des Postweges und der Möglichkeit für die Berufsgenossenschaften die gemeldeten Daten direkt für Bearbeitung in der EDV zu übernehmen eine schnellere Gewährung der zustehenden Leistung zu erwarten. Neben dem neuen Verfahren können die notwendigen Meldungen weiterhin in schriftlicher Form erstattet werden. Weiter gelten die Regelungen, wonach die Meldung - soweit im Betrieb vorhanden - vom Betriebsrat mit zu unterzeichnen ist und Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt von der Anzeige zu unterrichten sind. Wie bisher ist auch dem Arbeitnehmer auf Verlangen eine Kopie zu überlassen.
Stand: August 2002.
Mit dem neuen Verfahren sind für die Beteiligten Vorteile und Vereinfachungen möglich. Insbesondere ist wegen des Wegfalles des Postweges und der Möglichkeit für die Berufsgenossenschaften die gemeldeten Daten direkt für Bearbeitung in der EDV zu übernehmen eine schnellere Gewährung der zustehenden Leistung zu erwarten. Neben dem neuen Verfahren können die notwendigen Meldungen weiterhin in schriftlicher Form erstattet werden. Weiter gelten die Regelungen, wonach die Meldung - soweit im Betrieb vorhanden - vom Betriebsrat mit zu unterzeichnen ist und Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt von der Anzeige zu unterrichten sind. Wie bisher ist auch dem Arbeitnehmer auf Verlangen eine Kopie zu überlassen.
Stand: August 2002.