Handwerkskammer warnt vor dubiosen AnzeigenverkäufernTelefonabzocke - Bei Anruf Betrug
Wir warnen vor dubiosen Anzeigenverkäufern, die möglicherweise versuchen Sie zu kontaktieren. Diese Betrüger rufen vor allem in Stoßzeiten in den Betrieben an und versuchen Sie in ein Gespräch zu verwickeln. Außerdem drängen sie darauf, das Gespräch mitzuschneiden, um dann später die vermeintliche Zustimmung von Ihnen belegen zu können. Die Anrufer bieten Ihnen Anzeigen in Adressverzeichnissen an. Diese Datenbanken existieren zwar, sind aber oft regelrechte Adressgräber, die niemand kennt und nutzt.
Das Problem für die betroffenen Unternehmer ist, dass diese Verträge nicht einfach widerrufen werden können. Der Grund ist, dass Gewerbetreibende im Gegensatz zu Verbrauchern kein Widerrufsrecht bei sogenannten „Fernabsatzverträgen“, die per Telefon, Fax oder Internet abgeschlossen werden, haben. Eine arglistige Täuschung kann bei solchen „Kaltakquise-Anrufen“ leider auch nur schwer nachgewiesen werden. Am besten legen Sie sofort auf.
Folgend finden Sie ein ausführliches Interview zum Thema „Telefonabzocke“ von Herrn Holger Scheiding, der Mitgliedsbetriebe bei rechtlichen Fragen berät:
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