Subunternehmer und Arbeitnehmerüberlassung
Bitte hören Sie dazu unseren Audiobeitrag und wenden Sie sich bei Fragen gern an uns.
Wir beraten dazu im Rahmen unseres Beraterhauses, das mit allen erforderlichen Experten besetzt ist. Weitere Informationen finden Sie in der Übersicht.
Wie Sie Scheinselbstständigkeit und verbotene oder verdeckte Arbeitnehmerüberlassung verhindern, stellen wir Ihnen in folgendem Beitrag vor.
Bei behaupteter ausstehender Vergütung, strittigen Mängeln oder jeweils von beiden Seiten geltend gemachten Verzugs stehen beispielsweise für Vertragsverhältnisse mit ausländischen Vertragspartnern das europäische Mahnverfahren sowie Klagen mit europäischen Gerichtszuständigkeiten zur Verfügung. Die wichtige Einschätzung dazu finden Sie in folgender Audiodatei.