Die wichtigsten Zahlen/Änderungen für die alten Bundesländer (Stand: 06.12.2008) Sozialversicherungsdaten 2009

Mit der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2009 werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im Jahr 2007 aktualisiert. Neben der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung wird auch die Bezugsgröße nach § 18 SGB IV neu festgesetzt. Diese ist für die Berechnung der Pflichtbeiträge der selbstständigen Handwerker sowie die Hinzuverdienstgrenzen bei vorzeitigem Rentenbezug maßgebend. Der Bundesrat hat am 28. November 2008 dem von der Bundesregierung am 10. September 2008 beschlossenen Entwurf zugestimmt, sodass die Änderungen wie vorgesehen zum 1. Januar 2009 in Kraft treten können.

Der endgültigen Festsetzung der Beitragssätze für die Arbeitslosen- und Krankenversicherung haben die entsprechenden parlamentarischen Gremien ebenfalls bereits zugestimmt. Hingegen wird der Umlagesatz für die Finanzierung des Insolvenzgeldes ab 2009 erst am 19. Dezember 2008 im Bundesrat behandelt.

Eine Übersicht über den voraussichtlichen Wert der Insolvenzgeldumlage, sowie weitere für das bayerische Handwerk wichtige Sozialversicherungsdaten 2009 finden Sie in der nachstehenden Tabelle.


Dezember 2008