Sommerzeit - Urlaubszeit: Bescheid wissen im Urlaubsrecht
Rund um den Urlaub von Mitarbeitern stellen sich viele Rechtsfragen. Der Europäische Gerichtshof und das Bundesarbeitsgericht haben in jüngerer Zeit folgenreiche Urteile gefällt. So kann etwa der gesetzliche Urlaub nicht wegen der Vereinbarung eines Sonderurlaubs gekürzt werden und Urlaub nicht wirksam für Zeiten erteilt werden, in denen es dem Arbeitnehmer etwa wegen Krankheit unmöglich ist, seine Arbeitsleistung zu erbringen (Bundesarbeitsgericht vom 6. Mai 2014, 9 AZR 678/12, und vom 18. März 2014, 9 AZR 669/12).
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