
SEPA-Zahlverfahren
SEPA-Zahlverfahren - jetzt umstellen
Betriebsinhaber sollten sich jetzt mit dem neuen SEPA-Zahlverfahren auseinandersetzen. Während für Verbraucher eine Übergangsfrist bis 2016 gilt, sind die alten Kontonummern und Bankleitzahlen im Geschäftsverkehr schon ab Februar 2014 nicht mehr gültig. Fehlt die neue Nummer, drohen Zahlungsausfälle.
Handwerker sollten schnellstmöglich für die notwendigen EDV-Umstellungen und Software-Updates sorgen. Handeltreibende Betriebe, die das Lastschriftverfahren als Zahlungsempfänger verwenden wollen, müssen zudem bei der Bundesbank eine Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen.
Privatleute können die alten Kontonummern bis 2016 wie gewohnt weiter benutzen. Daueraufträge werden genauso automatisch umgestellt wie zahlreiche Lastschriften zum Einzug von Kfz-Steuern oder Versicherungsprämien.
Bei Fragen zur Umstellung wenden Sie sich an Ihre Partnerbank. Auch unsere Betriebsberater der Handwerkskammer helfen Ihnen gerne.
Das Ziel des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes (Single European Payment Area), kurz genannt SEPA, sind einheitliche Verfahren und Standards für den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr nicht nur innerhalb der 27 Mitgliedsstaaten der EU sowie mit den Ländern Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und der Schweiz.
SEPA wird zusätzlich auch Veränderungen für den inländischen Zahlungsverkehr haben, da nationale Zahlungssystemezu Gunsten der SEPA-Zahlungssysteme aufgegeben werden. Das bedeutet, dass alle Banken, Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Verbraucher von der verpflichtenden Einführung der SEPA-Instrumente ab Februar 2014 betroffen sein werden.
Weitere Informationen
SEPA - Vereinheitlichung des europäischen Zahlungsverkehrs (ZDH)
IBAN-Regeln (Deutsche Bundesbank)
Gläubiger-Identifikationsnummer (Deutsche Bundesbank)
Handlungsempfehlungen des Deutschen Landkreistags