Saison-Kurzarbeitergeld

Durch das Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung (BGBl. I 2006, S. 926) wird vor allem ein Saison-Kurzarbeitergeld eingeführt. Der Gesetzgeber beweckt damit, die hohe Arbeitslosigkeit im Winter in erster Linie in der Bauwirtschaft, aber auch in anderen Wirtschaftszweigen zu senken.

Die neue Leistung

Das Saison-Kurzarbeitergeld wird bei saisonbedingtem Arbeitsausfall in der Zeit vom 1. Dezember bis 31. März (Schlechtwetterzeit) gewährt, d.h., bei Arbeitsausfall aus Witterungsgründen oder Auftragsmangel. Arbeitnehmer haben dadurch in den Wintermonaten Anspruch auf Entgeltersatz. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt ihnen 60 % oder - bei mindestens einem Kind - 67 % der pauschalierten Netto-Entgelt-Einbußen. Das Saison-Kurzarbeitergeld wird ab der 1. Ausfallstunde gewährt, soweit der Arbeitsausfall nicht durch Auflösung eines Arbeitszeitguthabens überbrückt werden kann.

Ergänzende Leistungen

Weitere Anreize zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit werden durch ergänzende Leistungen gesetzt. Diese werden aus einer Umlage erbracht, an deren Finanzierung sich künftig auch Arbeitnehmer beteiligen können. Bei der Einführung ergänzender Leistungen und der Umlage werden den Tarifvertragsparteien für die Zukunft große Gestaltungsspielräume eröffnet, die sie zur Förderung der Beschäftigungssicherung in ihrem Wirtschaftszweig nutzen können.

Baugewerbe

Die Tarifeinigung im Bau(haupt-) Gewerbe hat insoweit Vorbildcharakter. Danach beteiligen sich neben den Arbeitgebern (in Höhe von 1,2 %) auch die Arbeitnehmer (in Höhe von 0,8 % der Bruttolohnsumme als monatlichen Umlagebeitrag) an der Finanzierung ergänzender Leistungen. Die neue Umlage kann bereits mir Wirkung zum 1. April 2006 erhoben werden. Damit soll die finanzielle Grundlage geschaffen werden, um die Auszahlung der ergänzenden Leistungen ab dem kommenden Winter sicherstellen zu können.

Als umlagefinanzierte ergänzende Leistungen stehen zur Verfügung:

  1. Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen an die Arbeitgeber. Diese werden dadurch von den Kosten der Weiterbeschäftigung ihrer Belegschaft bei Arbeitsausfällen in den Wintermonaten fast völlig entlastet. Damit ist eine Entlassung von Arbeitnehmern aus Kostengründen nicht mehr geboten.
  2. Zuschuss-Wintergeld. Es wird ein Zuschlag in Höhe von bis zu 2,50 Euro für jede aus Arbeitszeitguthaben eingesetzte Arbeitsstunde zur Vermeidung von Arbeitsausfällen gezahlt. Dies bietet einen Anreiz zur Flexibilisierung der Arbeitszeit und zum Ansparen von Arbeitszeitguthaben für die Ausfallzeit.
  3. Mehraufwands-Wintergeld. Das ist ein Zuschlag von 1,00 Euro für jede zwischen Mitte Dezember und Ende Februar geleistete Arbeitsstunde, in der Summe jedoch für nicht mehr als 450 Stunden. Damit wird der dann anfallende witterungsbedingte Mehraufwand ausgeglichen.

 Das neue Leistungssystem bleibt zunächst auf das Baugewerbe beschränkt.

Andere Gewerbe

Nach Abschluss einer Phase der Überprüfung des Erfolges des neuen Leistungssystems kann dieses erstmalig zum Winter 2008/2009 auf weitere Branchen ausgeweitet werden.

Links zum Gesetzestext:

Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung

Verordnung über ergänzende Leistungen zum Saison-Kurzarbeitergeld und die Aufbringung der erforderlichen Mittel zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung in den Wintermonaten - WinterBeschV

Weiterführende Links:

Pressemitteilung der Bundesregierung vom 7. April 2006

April 2006