Kurzübersicht zu der ab 1. Juli 2014 gültigen RentenreformRentenreform 2014
Nach der vom Bundesrat am 13. Juni 2014 endgültig verabschiedeten Rentenreform (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) treten mit Wirkung zum 1. Juli 2014 u. a. folgende Neuregelungen in Kraft:
Abschlagsfreie Altersrente ab 63 Jahre - Voraussetzungen
- Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren: hierzu zählen u. a. Pflichtbeitragszeiten, Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I (ausgeschlossen sind Zeiten der Arbeitslosigkeit zwei Jahre vor Rentenbeginn, es sei denn die Arbeitslosigkeit ist durch Insolvenz oder Geschäftsaufgabe des Betriebs verursacht)
Wichtig für selbstständige Handwerkerinnen und Handwerker: Auch freiwillige Beitragszeiten werden für die Wartezeit angerechnet, sofern 18 Jahre an Pflichtbeitragszeiten vorhanden sind
- Die abschlagsfreie Rente gilt für Rentenzugänge ab 1. Juli 2014 für Geburtsjahrgänge bis 1952; für die ab 1953 Geborenen steigt je Jahrgang das Renteneintrittsalter um 2 Monate
Mütterrente - Ausweitung der Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder
- Versicherte, die am 1. Juli 2014 bereits Rente beziehen, erhalten einen zusätzlichen Entgeltpunkt pro Kind (28,61 € West, 26,39 € Ost) als Zuschlag zur Rente ohne jegliche Kürzung ("on top")
- Für die übrigen Versicherten, die noch keine Rente beziehen, erfolgt eine Addition mit anderen Beitragszeiten des jeweiligen Kalendermonats bis zu einer bestimmten Höchstgrenze
- Bei Hinterbliebenenrenten kann es sein, dass mit Zuerkennung der Mütterrente diese gekürzt wird, sofern eigene Einkünfte, wie etwa Arbeitsentgelt, Miet- oder Zinseinnahmen oder eine Altersrente vorhanden sind. Überschreitet die Summe der Einkünfte den Freibetrag von 755,30 Euro, so wird der darüber liegende Teil in Höhe von 40 % auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.
Erwerbsminderungsrente
- Verlängerung der Zurechnungszeit um zwei Jahre vom 60. Lebensjahr auf das 62. Lebensjahr
- Bessere Bewertung der Zurechnungszeit durch Günstigerprüfung: die Entgeltpunkte der letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung werden nicht berücksichtigt, sofern diese in der Vergleichsbewertung einen geringeren Wert ergeben
Reha-Budget
Dynamische Anpassung des Reha-Budgets an die demografische Entwicklung
Befristung von Arbeitsverhältnissen nach Erreichen der Regelaltersgrenze
Zulässigkeit von mehrfachen Befristungen von Arbeitsverhältnissen nach Erreichen der Regelaltersgrenze erleichtert
Neben diesen gesetzlichen Änderungen hat der Bundestag folgenden Entschließungsantrag gefasst:
Von einer Arbeitsgruppe sollen bis Herbst 2014 folgende Vorschläge erarbeitet werden:
- Reform der Teilrente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze
Vereinfachung der Hinzuverdienstgrenzen für einen Teilrentenbezug bei zeitgleicher Teilzeitarbeit, um einen besseren gleitenden Übergang aus dem Erwerbsleben in den Ruhestand zu ermöglichen - Weiterarbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze
Hier geht es unter anderem auch um die Frage der alleinigen Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung
Zu allen Fragen der Rentenversicherung stehen Ihnen unsere Rentenexperten Matthias Carl und Christopher Nolte, für eine individuelle Beratung gerne zur Verfügung.