Franz Xaver Peteranderl
Franz Xaver Peteranderl

Bayerischer Handwerkstag zum HinweisgeberschutzgesetzPeteranderl: "Unternehmen drohen zusätzliche bürokratische Lasten"

30. März 2023

Der Gesetzentwurf zum Schutz hinweisgebender Personen bleibt weiter hinter den Erwartungen des Bayerischen Handwerkstages (BHT) zurück. Das bayerische Handwerk unterstützt zwar das Ziel der Politik, Rechtsverstöße aufzudecken und damit auch die Wettbewerbsfähigkeit redlicher Unternehmen zu schützen, sieht aber noch größeren Anpassungsbedarf bei den Regelungen. „Der Entwurf geht weit über das hinaus, was für den angemessenen Schutz eines Hinweisgebers unter Berücksichtigung der Belange von Unternehmen verhältnismäßig ist“, kritisiert BHT-Präsident Franz Xaver Peteranderl: „Damit drohen unseren Betrieben zusätzliche bürokratische Lasten, die sich mit der allgemeinen Zielsetzung, Bürokratie abzubauen, nicht in Einklang bringen lassen.“

Die im Gesetzesvorhaben vorgesehene Regelung, nach der Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten zu Einrichtung und Betrieb einer internen Meldestelle verpflichtet werden sollen, würde in Bayern rund 2.500 Handwerksunternehmen betreffen. „Mit Blick auf den zusätzlichen Verwaltungsaufwand wäre es sachgerecht, nicht nur kleine, sondern auch mittelgroße Unternehmen von dieser Pflicht auszunehmen“, betont Peteranderl. Auch die Verpflichtung für anonyme interne Meldekanäle hätte aus BHT-Sicht gestrichen werden sollen, da sie Betriebe administrativ, personell und finanziell überfordert. Um die Unternehmen zu entlasten und gleichzeitig Rechtssicherheit zu schaffen, würde der BHT im Hinblick auf das Wahlrecht des Hinweisgebers zwischen einer Meldung an eine interne oder externe Meldestelle eine gesetzliche Klarstellung für den Vorrang des internen Wegs bevorzugen. „Dies ist im Interesse von Betrieben und Hinweisgebern zielführender, wahrt den Betriebsfrieden und reduziert das Risiko falscher Verdächtigungen“, sagt der BHT-Präsident.

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