Prüfen Sie Ihre Betriebsabläufe und den Umgang mit Forderungen regelmäßig.Offene Forderungen - Stopp!
Die Beauftragung in verkörperter Form – E-Mail, Schriftform oder Telefax – ist der erste Schritt zu einem sinnvollen Forderungsmanagement.
Den Kunden erinnern
Im zweiten Schritt erinnern sie den Kunden bei ausstehender Zahlung, unabhängig davon, ob es sich um einen Privat-, Gewerbe- oder öffentlichen Kunden handelt, freundlich aber bestimmt an seine Zahlungsverpflichtung.
Zeigt auch das keine Wirkung, sollte auf gesicherter Grundlage – Beweisbarkeit der Zahlungserinnerung oder Mahnung – bei Erfolgsaussicht ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt werden.
Beratung und Informationen nutzen
Wenden Sie sich bei Fragen gern an die Rechtsabteilung der Handwerkskammer.
Interview
Alexander Tauscher spricht mit Handwerkskammer-Rechtsberater Holger Scheiding über den Forderungsausfall im Betrieb:
Ansprechpartner
Syndikusanwalt, Zivil- und Wirtschaftsrecht
Telefon 089 5119-489
Fax 089 5119-208
Rechtsanwalt, Zivil- und Wirtschaftsrecht
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