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Prüfen Sie Ihre Betriebsabläufe und den Umgang mit Forderungen regelmäßig.Offene Forderungen - Stopp!

Die Beauftragung in verkörperter Form – E-Mail, Schriftform oder Telefax – ist der erste Schritt zu einem sinnvollen Forderungsmanagement.

Den Kunden erinnern

Im zweiten Schritt erinnern sie den Kunden bei ausstehender Zahlung, unabhängig davon, ob es sich um einen Privat-, Gewerbe- oder öffentlichen Kunden handelt, freundlich aber bestimmt an seine Zahlungsverpflichtung.

Zeigt auch das keine Wirkung, sollte auf gesicherter Grundlage – Beweisbarkeit der Zahlungserinnerung oder Mahnung – bei Erfolgsaussicht ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt werden.

Beratung und Informationen nutzen

Wenden Sie sich bei Fragen gern an die Rechtsabteilung der Handwerkskammer.

Interview

Alexander Tauscher spricht mit Handwerkskammer-Rechtsberater Holger Scheiding  über den Forderungsausfall im Betrieb:

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 Ansprechpartner

Sven Rathgeber

Syndikusanwalt, Zivil- und Wirtschaftsrecht

Telefon 089 5119-489

Fax 089 5119-208

sven.rathgeber--at--hwk-muenchen.de

Holger Scheiding

Rechtsanwalt, Zivil- und Wirtschaftsrecht

Telefon 089 5119-258

Fax 089 5119-208

holger.scheiding--at--hwk-muenchen.de