Neuorganisation der Gewerbeaufsicht
Die Gewerbeaufsichtsämter in Bayern werden mit Wirkung ab 1. Januar 2005 an die Regierungen bzw. Bezirksregierungen als fachliche Einheiten angegliedert. Die organisatorische Anbindung der Gewerbeaufsichtsämter an die Regierungen bzw. Bezirksregierungen ist Teil der Verwaltungsreform der bayerischen Staatsregierung.
Die Regierung von Oberbayern ist daher ab 1. Januar 2005 auch für die Einhaltung des technischen, medizinischen und sozialen Arbeitsschutzes, sowie der technischen Sicherheit in den Betrieben zuständig. Die Aufgaben der Gewerbeaufsicht bleiben insoweit unverändert.
Rechtsgrundlage für die Zuständigkeitsänderung ist die Verordnung über die Zuständigkeit und Organisation der Gewerbeaufsichtsämter.
Links zum Gesetzestext:
Verordnung über die Zuständigkeit und Organisation der Gewerbeaufsichtsämter
Weiterführende Links:
Regierung von Oberbayern, Gewerbeaufsichtsamt: www.gaa-m.bayern.de
Januar 2005, Link geändert April 2010