Informieren Sie sich über die verlängerte Antragsfrist von 6 Wochen bei Überschuldung oder das Restrukturierungsverfahren und lassen Sie sich bei allen insolvenzrechtlichen Fragen, insbesondere bei Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenz ihrer Kunden oder Lieferanten, von uns beraten.Neues Insolvenzrecht - Änderung bei Überschuldung!
Im folgenden Audiobeitrag geben wir Ihnen einen Überblick über die neuen gesetzlichen Vorgaben. Lassen Sie Ihre Rechte und Pflichten auf gesicherter Grundlage im Rahmen unserer rechtlichen Beratung klären.
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Wenden Sie sich bei Fragen gern an die Rechtsabteilung der Handwerkskammer oder besuchen Sie unser aktuelles Webinar zu diesem Thema.
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