Neue Mindestlöhne in der Gebäudereinigung
Zum 1. März 2016 ist die Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung in Kraft getreten, siehe Bundesanzeiger vom 29. Februar 2016.
Die Mindestlöhne, die als Brutto-Stundenlöhne angegeben sind, betragen
ab 1. März 2016
im Gebiet der Bundesländer | Lohngruppe 1 | Lohngruppe 6 |
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein | 9,80 Euro | 12,98 Euro |
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt | 8,70 Euro | 11,10 Euro |
ab 1. Januar 2017
im Gebiet der Bundesländer | Lohngruppe 1 | Lohngruppe 6 |
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein | 10,00 Euro | 13,25 Euro |
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt | 9,05 Euro | 11,53 Euro |
Zu den Lohngruppen 1 und 6 gehören folgende Tätigkeiten
Lohngruppe 1
Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten, insbesondere Reinigung, pflegende und schützende Behandlung von Innenbauteilen an Bauwerken und Verkehrsmitteln aller Art, Gebäudeeinrichtungen, haustechnischen Anlagen und Raumausstattungen; Reinigung und Pflege von maschinellen Einrichtungen sowie Beseitigung von Produktionsrückständen; Reinigung von Verkehrs- und Freiflächen einschließlich der Durchführung des Winterdienstes
Lohngruppe 6
Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten, insbesondere Reinigung, pflegende und schützende Behandlung von Glasflächen und Außenbauteilen an Bauwerken und Verkehrsmitteln aller Art; Reinigung und Pflege von Verkehrsanlagen (z. B. Verkehrsampeln, Mautanlagen) und Verkehrseinrichtungen (z. B. Verkehrsschilder) sowie von Außenbeleuchtungsanlagen
Die Mindestlöhne gelten für alle Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, wenn der Betrieb oder die selbstständige Betriebsabteilung überwiegend Gebäudereinigungsleistungen erbringt. Die Rechtsnormen des Tarifvertrags gelten auch für Arbeitsverhältnisse zwischen einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und seinen in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen.
Weitere Einzelheiten sind der Sechsten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung zu entnehmen.
Ansprechpartner
Links zum Gesetzestext
Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung
Weiterführende Links
Informationen des Zolls zu Mindestlöhnen
Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu Mindestlöhnen