Neue Mindestlöhne für das Maler- und Lackiererhandwerk
Für das Maler- und Lackiererhandwerk gelten ab 1. Oktober 2005 neue allgemeinverbindliche Mindestlöhne. Aufgrund der Dritten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk vom 31. August 2005 (Bundesanzeiger Nr. 178 vom 20. September 2005, S. 14035) ist der Tarifvertrag zur Regelung eines Mindestlohnes für gewerbliche Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk (TV Mindestlohn) vom 2. Juni 2005 für allgemeinverbindlich erklärt worden. Die Mindestlöhne sind für alle von der Verordnung bzw. dem Tarifvertrag betroffenen Betriebe und Arbeitnehmer verbindlich.
Es gelten folgende Mindestlöhne (angegeben ist der Bruttostundenlohn):
in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen | in den übrigen Bundesländern | |
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für gelernte Arbeitnehmer(Gesellen) | 9,37 Euro | 10,73 Euro |
für ungelernte Arbeitnehmer | 7,15 Euro | 7,85 Euro |
Geltungsbereich von Verordnung und Tarifvertrag, Definition der Lohngruppen sowie weitere Einzelheiten sind nachfolgendem Link zu entnehmen.
Die neue Mindestlohnverordnung ist bis zum 31. März 2008 befristet. Die frühere Mindestlohnverordnung tritt am 30. September 2005 außer Kraft.
Weiterführende Links:
September 2005