Prüfen Sie die Vertragsinhalte und greifen Sie auf unsere Musterverträge zurück.Miete, Pacht und Nebenkosten
Die Unterscheidung von Miete und Pacht beruht hauptsächlich auf der Nutzung des Inventars. Im Gegensatz zum Mietvertrag geht es beim Pachtvertrag um die Überlassung des kompletten Betriebs.
Gestaltung der Vertragsinhalte
Bei der Gewerberaummiete, ebenso wie bei der Verpachtung, kommt es aufgrund der sehr weiten Vertragsfreiheit auf die Gestaltung der Inhalte an.
Es geht besonders um die interessengerechte Vereinbarung von Nebenkosten, die Erhöhung des Mietzinses, des Mietzwecks, der Instandhaltung und Instandsetzung, Schönheitsreparaturen sowie Werbung.
Hierbei treten viele Fragen auf. Dürfen die Gewerbeflächen beispielsweise lediglich als Werkstatt oder auch als Verkaufs- und Bürofläche genutzt werden? Darf der sich in den Gewerbeflächen befindende Handwerksbetrieb beispielsweise mit Leuchtreklame und auffälligen Schildern werben?
Stuhlmiete und Ballungsräume
Im Zusammenhang mit Miet- und Pachtverträgen spielt aber auch die sogenannte Stuhlmiete, etwa im Friseur- oder Zahntechnikerhandwerk, eine Rolle.
Zudem stellt sich die Frage, wie mit umfangreichen und vermieterseits gestellten Musterverträgen für Gewerbeflächen in besonderen Lagen – beispielsweise in den Ballungszentren München und Umland oder Ingolstadt – umzugehen ist.
Beratung und Informationen nutzen
Wenden Sie sich bei Fragen gern an die Rechtsabteilung der Handwerkskammer und nutzen Sie unsere Musterverträge im Miet- und Pachtrecht, aber auch in anderen Rechtsbereichen des Zivil- und Wirtschaftsrechts.
Interview
Alexander Tauscher spricht mit Handwerkskammer-Rechtsberater Holger Scheiding über Gewerbemieten
Ansprechpartner
Rechtsanwalt, Zivil- und Wirtschaftsrecht
Telefon 089 5119-258
Fax 089 5119-208
Syndikusanwalt, Zivil- und Wirtschaftsrecht
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