Der schnellste Weg zum AusbildungsvertragLehrvertrag Online
Alle Ausfertigungen des unterschriebenen Vertrags schicken Sie bitte auf dem Postweg an die für Sie zuständige Kreishandwerkerschaft/Innung. Eine Zusendung per E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Angemessene Ausbildungsvergütung
Wenn Sie wissen wollen, welches die angemessene Vergütung für die Ausbildung ist, erteilen Ihnen die Ansprechpersonen der Lehrlingsrolle gerne Auskunft.
Hinweis auf anzuwendende Tarifverträge
Das Verzeichnis der allgemeinverbindlichen Tarifverträge – also der Tarifverträge, die kraft Erklärung des Arbeitsministeriums zwingend für ein (Arbeits- oder) Ausbildungsverhältnis gelten – finden Sie unten auf der Webseite „Allgemeinverbindliche Tarifverträge“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Sind Tarifverträge z. B. infolge einer Allgemeinverbindlicherklärung auf ein Ausbildungsverhältnis anzuwenden oder sollen sie durch eine vertragliche Vereinbarung zur Anwendung gebracht werden, ist ein entsprechender Hinweis unter "F" des Lehrvertrags online zu machen. Beispiel: "Für das Ausbildungsverhältnis gelten die Tarifverträge …“
Neu! Der Urlaubsrechner
Ab sofort müssen beim Lehrvertrag online die Urlaubstage konkret für jedes Kalenderjahr der Ausbildung angegeben werden. Eine in den Lehrvertrag online integrierte Berechnungshilfe, d.h., ein Urlaubsrechner unterstützt Sie dabei.
Eintragungsbestätigung
Nach dem Upload wird der Lehrvertrag überprüft. Wie bisher erhalten Sie von der zuständigen Innung oder der Handwerkskammer eine Eintragungsbestätigung, wenn alles passt. Nutzen Sie Möglichkeit des Uploads des Lehrvertrags im Kundenportal, bekommen Sie die Bestätigung per Briefpost sowie elektronisch. Bei Unklarheiten werden Sie direkt kontaktiert.
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen
Die Ausbildung im Ausbildungsbetrieb wird durch sog. „Überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen“ (kurz „ÜLU“) ergänzt.
Alles Wissenswerte zur ÜLU
Berufsschule – die zweite Seite der dualen Ausbildung
Die Regierung von Oberbayern informiert auf Ihrer Webseite „Berufsschulen; Bildung von Grundsprengel und Fachsprengel“ über die zuständige Berufsschule. Dort finden Sie unter „weiterführende Links“ das aktuelle sog. Sprengelverzeichnis, dem die zuständige Schule zu entnehmen ist.
Ansprechpersonen der Lehrlingrolle
Noch Fragen zum Berufsausbildungsvertrag und seiner Eintragung oder Löschung oder zur Verlängerung oder Kürzung der Lehrzeit?
Die Lehrlingsrolle steht Ihnen gerne zur Verfügung!
Zentrales E-Mail-Postfach: lehrlingsrolle@hwk-muenchen.de
Sachgebietsleiter Nachwuchsförderung und Lehrlingsrolle
Telefon 089 5119-221
Fax 089 5119-321
Lehrlingsrolle
Telefon 089 5119-219
Fax 089 5119-321
Lehrlingsrolle
Telefon 089 5119-220
Fax 089 5119-321
Lehrlingsrolle
Telefon 089 5119-265
Fax 089 5119-321
Lehrlingsrolle
Telefon 089 5119-405
Fax 089 5119-321