(bisher WeGebAU) und bis zu 100 Prozent der Kosten erstatten lassenLassen Sie Ihre Weiterbildung fördern mit dem Qualifizierungschancengesetz
Weiterbildungsförderung für Arbeitgeber
Nach dem SGB III sind Fort- und Weiterbildungen förderfähig. Die Bildungszentren der Handwerkskammer haben mit ihrem Qualitätsmanagement und der Zertifizierung von Maßnahmen die Grundlagen geschaffen, dass Teilnehmer diese Förderungen in Anspruch nehmen können.
Gern kümmern wir uns in Kooperation mit dem Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur um alle weiteren Schritte, damit Sie unbürokratisch und schnell die Förderung für Ihren Wunschkurs erhalten können. Bitte nehmen Sie bei Interesse Kontakt mit uns auf.
Von der Förderung ausgenommen sind lediglich Kurse, die über Meister-BAföG gefördert werden.
Wie profitieren vor allem Kleinstbetriebe
Ihre Möglichkeiten
Das Programm der Bundesagentur für Arbeit fördert Aus- und Weiterbildungen im Rahmen bestehender Arbeitsverhältnisse. Hierfür werden drei Möglichkeiten geboten:
1. Qualifizierung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen mit weniger als 250 Arbeitnehmern
- Beschäftigte, die eine Weiterbildung machen, können gefördert werden, wenn der Betrieb mindestens 50 Prozent der Lehrgangskosten übernimmt. Zusätzlich ist beispielsweise noch ein Zuschuss zu den Fahrtkosten möglich.
- Voraussetzung für die Förderung: Die Weiterbildung muss außerhalb des Betriebes stattfinden und über kurzfristige arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen hinausgehen.
Förderhöhe bis zu 100 Prozent möglich
Arbeitnehmer in Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten können durch die volle Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden.
2. Weiterbildung für gering qualifizierte Beschäftigte
- Als gering qualifiziert gelten Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss oder Personen mit Abschluss, die seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können.
Die Förderhöhe wird individuell festgelegt.
3. Vorbereitung auf den Berufsabschluss
- Es können Teilqualifizierungen gefördert werden.
Dem Arbeitnehmer werden die Lehrgangskosten und ein Zuschuss zu den Fahrtkosten erstattet.
Die Förderhöhe wird individuell festgelegt.
Weitere Informationen finden Sie in der Übersicht im Anhang unten.
Welche Kurse werden gefördert?
Betriebswirtschaft
- Kaufmann für Büromanagement
EDV
- Anwendungsentwickler (HWK)
- IT-Fachmann für Office-Anwendungen (HWK)
- Netzwerk-Service-Techniker (HWK)
- Professioneller EDV-Anwender (HWK)
- Qualifizierung zur EDV Fachkraft mit Büroorganisation
- Wirtschaftsinformatiker (HWK)
Technische Kurse
- CAD-Fachkraft (HWK)
- CNC-Fachkraft (HWK)
- SPS-Fachkraft (HWK)
- Übungswerkstatt in den Bereichen Elektro, Holz, Kfz, Metall und SHK
Haben Sie noch Fragen?
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Freising
Ingolstadt
Mühldorf-Altötting
Stv. Bildungszentrumsleiter
Telefon 08631 3873-16
Fax 08631 3873-50
München
Leiter Bildungszentrum München
Telefon 089 450981-651
Fax 089 450981-735
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Fax 0881 9333-59
Traunstein
Bildungszentrumsleiter
Telefon 0861 98977-17
Fax 0861 98977-22
Akademie für Gestaltung und Design