Kontopfändungsschutz : Ab 1. Juli 2010 verbesserter Kontopfändungsschutz für Ihr Guthaben
Maßgeblich sind nach der neuen Rechtslage nicht nur Arbeitnehmereinkommen: Durch die Gesetzesreform wird auch selbständigen Handwerkern Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben gewährt. Interessant ist diese Art des Schutzes, wenn eine Kontopfändung bevorsteht und damit gerechnet werden muss, dass dadurch insbesondere den laufenden finanziellen Verpflichtungen nicht rechtzeitig nachgekommen werden kann.
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