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Beachten Sie die Pflicht zum Insolvenzantrag bei Zahlungsunfähigkeit und lassen Sie sich dabei von uns beraten. Insolvenzrecht - Antragspflicht gilt wieder!

Am 30. September endete die Privilegierung, insbesondere für GmbH-Geschäftsführer, zur Insolvenzbeantragung bei Zahlungsunfähigkeit in Folge der Covid-19-Pandemie.

Seit 1. Oktober gilt wieder die Pflicht zur Insolvenzbeantragung bei Zahlungsunfähigkeit. Lediglich für den Insolvenzgrund der Überschuldung wird die Privilegierung bis 31. Dezember 2020 verlängert, sofern sich die Überschuldung auf die Covid-19-Pandemie zurückführen lässt. Lassen Sie Ihre Rechte und Pflichten auf gesicherter Grundlage im Rahmen unserer rechtlichen Erst- und Kurzberatung klären.

Beratung und Informationen nutzen

Wenden Sie sich bei Fragen gern an die Rechtsabteilung der Handwerkskammer.



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Ansprechpartner

Sven Rathgeber

Syndikusanwalt, Zivil- und Wirtschaftsrecht

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Rechtsanwalt, Zivil- und Wirtschaftsrecht

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