Das Förderprogramm umfasst fünf Module und endet am 31. Dezember 2024.go-digital
Das Förderprogramm "go-digital" unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Digitalisierung. Hierbei wir der Stand der Digitalisierung durch autorisierte Experten untersucht, konkrete Maßnahmen abgeleitet und die Umsetzung dieser Maßnahmen begleitet.
Antragsberechtigt für eine Zuwendung
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 100 Mitarbeitern und maximal 20 Millionen Euro Umsatz bzw. 20 Millionen Euro Jahresbilanzsumme sowie einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Die Beratung muss durch eine autorisierte Beratungsstelle wettbewerbsneutral erfolgen und das Unternehmen muss nach der De-minimis-Verordnung förderfähig sein.
Verfahren
- Ein autorisiertes Beratungsunternehmen auf www.bmwi-go-digital.de finden und auswählen.
- Förderprojekt gemeinsam abstimmen - Module wählen.
- Einen Beratervertrag abschließen, wobei Honorarleistung, Anzahl der Beratertage, Eigenbeteiligung sowie eine Vorhabenbeschreibung genau definiert werden.
- Das Beratungsunternehmen stellt den Förderantrag.
- Start der Maßnahme(n) nach Erhalt des Förderbescheides.
- Nach maximal sechsmonatiger Projektlaufzeit erstellt das Beratungsunternehmen die Rechnung und einen Verwendungsnachweis.
Zuschusshöhe
- Förderquote von 50% für maximal 30 Berater- bzw. Umsetzungstage
- pauschalierter Beraterhöchstsatz von 1.100 Euro netto je Beratungstag (min. acht Stunden) max. Volumen von 33.000 Euro mit einem max. Zuschuss von 16.500 Euro
Der Zuschuss wird direkt an das autorisierte Beratungsunternehmen ausgezahlt, d.h. die Rechnung wird um den Zuschuss reduziert.
Die fünf Module und ihre Kombinationsmöglichkeiten
- Modul 1 "Digitalisierungsstrategie"
- Modul 2 "IT-Sicherheit"
- Modul 3 "Digitalisierte Geschäftsprozesse"
- Modul 4 "Datenkompetenz"
- Modul 5 "Digitale Markterschließung"
Alle Module können für das Vorhaben innerhalb der 30 Beratertage in Anspruch genommen werden.
Pflichtmodul "IT-Sicherheit"
IT-Sicherheit muss immer mit mindestens zwei Beratertagen eingeplant werden.
Hinweise
- Die Antragstellung übernimmt das vom Unternehmen ausgewählte autorisierte Beratungsunternehmen. In begründeten Ausnahmefällen kann in begrenztem Umfang die Hinzuziehung eines sachverständigen Dritten beantragt werden.
- Es kann vom Projektträger eine Potenzialanalyse durch das autorisierte Beratungsunternehmen verlangt werden. Diese darf maximal drei Beratungstage in Anspruch nehmen.
- Die Durchführung der Maßnahme sollte innerhalb von sechs Monaten ab Förderbescheid erfolgen.
- Zwei Jahre nach Beendigung der Förderung kann ein neuer Antrag auf "go-digital" gestellt werden.
- Das Programm endet am 31.12.2024: Bewilligungen erfolgen grundsätzlich weiterhin im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel, allerdings längstens bis 31.12.2024. Die Umsetzung von in 2024 bewilligten Projekten ist bis in das Jahr 2025 hinein möglich. Eine Auszahlung dieser Projekte erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises in 2025.