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Handwerkskammer für München und Oberbayern

Gesundheitsreform: Was sich für selbstständige Handwerker ändert

Das „Wettbewerbstärkungsgesetz“ (BGBl. I 2007, S. 378) ist in seinen wesentlichen Teilen am 01.04.2007 in Kraft getreten. Das Gesetz will insbesondere auch erreichen, dass zukünftig niemand mehr ohne Absicherung im Krankheitsfall ist. Dies ist gerade auch für Selbstständige im Handwerk von Bedeutung.

Absicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Selbstständige, die ohne anderweitige Absicherung im Krankheitsfall sind und die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren, sind seit 01.04.2007 in die Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung einbezogen. Betroffen hiervon sind beispielsweise Selbstständige, wenn sie zuletzt als freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse versichert waren und ihren Versicherungsschutz infolge nicht gezahlter Beiträge verloren haben.

Die Pflicht beginnt ab dem 01.04.2007, wenn die Mitgliedschaft bis zum 31.3.2007 endete. Sie beginnt mit dem Tag nach dem Ende einer anderweitigen Absicherung z. B. dem Ende einer Familienversicherung, wenn die Mitgliedschaft nach dem 31.03.2007 endet. Dies gilt unabhängig vom Lebensalter, so dass auch Personen, die bereits das 55. Lebensjahr vollendet haben, auf diese Weise wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert werden.

Die Krankenversicherung kommt auch unabhängig von einer Anmeldung zustande. Daher können bei einer verspäteten Meldung Beitragsnachzahlungen fällig werden.

Selbstständige, die zuletzt privat oder bisher noch gar nicht krankenversichert waren

Selbstständige, die ohne anderweitige Absicherung im Krankheitsfall sind und die zuletzt privat krankenversichert waren, können sich ab dem 01.07.2007 in einem neuen, modifizierten Standardtarif bei einer privaten Krankensicherung versichern.

Hauptberuflich Selbstständige, die bisher in Deutschland weder gesetzlich noch privat krankenversichert waren, werden der privaten Krankenversicherung zugeordnet. Sie können sich ebenfalls ab dem 01.07.2007 im modifizierten Standardtarif der privaten Krankenversicherung versichern.

Für alle diese Personen gilt ab dem 01.01.2009 die Pflicht zur Versicherung im so genannten Basistarif der privaten Krankenversicherung („Leistungen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung“). Der modifizierte Standardtarif wird automatisch in den Basistarif überführt. Der Antrag ist bei dem Versicherungsunternehmen zu stellen, bei dem zuletzt ein Versicherungsvertrag bestanden hat. Falls noch keine Versicherung in Deutschland bestanden hat, kann sie bei jedem Versicherungsunternehmen beantragt werden. Der Antrag kann vom Versicherungsunternehmen nicht abgelehnt werden. Es dürfen keine Vorerkrankungen ausgeschlossen bzw. Risikozuschläge erhoben werden.

Selbständige im Nebenberuf, die bislang weder gesetzlich noch privat krankenversichert waren, werden der gesetzlichen Krankenversicherung zugeordnet. Sie unterfallen ab dem 01.04.2007 der Versicherungspflicht und haben einer von ihnen wählbaren Krankenkasse beizutreten.

Existenzgründer

Für Existenzgründer besteht unter den gleichen Voraussetzungen wie bisher die Möglichkeit, ihre Absicherung für das Krankheitsrisiko selbst zu wählen. Infolge der gesetzlichen Neuregelung sind bei fehlender Absicherung im Krankheitsfall nun alle Personen in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig, die vor der fehlenden Absicherung im Krankheitsfall gesetzlich krankenversichert waren.

Beratung zu empfehlen

Die Neuregelungen zur Versicherungspflicht bzw. der Beantragung der Wiederaufnahme der privaten Absicherung sind nicht einfach. Um Nachteile bei der Gestaltung der Versicherungsverhältnisse zu vermeiden und Beitragsnachforderungen zu vermeiden, ist eine Beratung in jedem Falle sinnvoll. Auskünfte und Beratung geben auch die Berater der Handwerkskammer.

Links zum Gesetzestext:

Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz GKV-WSG)

Weiterführende Links:

Allgemeine bzw. weitergehende Informationen zur Gesundheitsreform: www.bmg.bund.de

April 2007