löhne, und, gehälter, lohnabrechnung, nettolohn, mindestlohn, tarife, tariflohn, verdienst, abrechnung, arbeitgeber, arbeitnehmer, arbeitsplatz, beruf, buchhaltung, einkommensteuer, finanzamt, finanzen, gehalt, gehaltsabrechnung, gehaltsabrechnungen, kosten, lohn, lohnabrechnungen, personal, personalkosten, steuern, tarif, akten, arbeit, betriebsrat, bruttolohn, einkommen, einkünfte, firma, gehaltserhöhung, geld, gelder, lohnerhöhung, lohnsteuer, lohnsteuerkarte, ordner, personalabteilung, steuer, steuerberater, steuerpflicht, steuerzahler, unternehmen
Marco2811 - Fotolia

Gesetzlicher Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro

Der gesetzliche Mindestlohn wird ab 1. Januar 2017 von bisher 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto pro Stunde angehoben. Die Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns, die die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns festlegt, wurde am 23. Oktober vom Bundeskabinett beschlossen.

Die Verordnung wurde am 18. November im Bundesgesetzblatt veröffentlicht  und tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft. Die Anhebung des Mindestlohns auf 8,84 Euro wird ab diesem Zeitpunkt rechtsverbindlich.

Die Mitglieder der Mindestlohnkommission hatten sich am 28. Juni 2016 einstimmig für eine Erhöhung um 34 Cent entschieden. Nach dem Mindestlohngesetz entscheidet eine ständige Kommission der Tarifpartner alle zwei Jahre über die Anpassung der Höhe des Mindestlohns - das nächste Mal 2018.

Außerdem evaluiert die Mindestlohnkommission fortlaufend die Auswirkungen des Mindestlohns. Sie berichtet der Bundesregierung alle zwei Jahre darüber. Der Mindestlohnkommission gehören an: Je drei stimmberechtigte Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, zwei beratende Wissenschaftler und der Vorsitzende.

Die Mindestlohnkommission ist vom Tarifindex des Statistischen Bundesamtes ausgegangen: Der Index berücksichtigt, welche Tariferhöhungen von Januar 2015 bis einschließlich Juni 2016 erstmals gezahlt werden.

Maßstab dabei sind die tariflichen Stundenlöhne (ohne Sonderzahlungen) und deren monatliche Entwicklung. Laut Statistischem Bundesamt entspricht die Entwicklung der Tarifverdienste in diesem Zeitraum 4,0 Prozent.

 Link zum Gesetzestext

Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns



 Ansprechpartner

Matthias Carl

Arbeits- und Sozialrecht

Telefon 089 5119-182

matthias.carl--at--hwk-muenchen.de

 

Christopher Nolte

Arbeits- und Sozialrecht

Telefon 089 5119-184

christopher.nolte--at--hwk-muenchen.de