Fortbildungsprüfung zum / zur „Geprüften Restaurator/in im Maler- und Lackier-Handwerk – Master Professional für Restaurierung im Handwerk"
Termine
- Prüfungsteil 1 : noch nicht bekannt
- Prüfungsteil 2 : noch nicht bekannt
- Prüfungsteil 3 : noch nicht bekannt
Anmeldeschluss
- 1 Monat vor der Prüfung
Prüfungsgebühr: 780 Euro
Schmuckurkunde: 20 Euro
Zulassungsvoraussetzungen nach bisheriger Rechtsvorschrift
- (1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Meisterprüfung im Maler und Lackierer-Handwerk nachweist.
- (2) Abweichend von Abs. 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Neue Zulassungsvoraussetzungen nach Bundesverordnung
- (1) Zur Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Restaurator im Handwerk–Master Professional für Restaurierung im Handwerk und zur Geprüften Restauratorin im Handwerk–Master Professional für Restaurierung im Handwerk in einem der in § 2 genannten Handwerke ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 42d der Handwerksordnung erfüllt und in dem jeweiligen Handwerk eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung nachweist.
- (2) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.