Fortbildungsprüfung "Geprüfte/r Kosmetiker/in (HWK)"
Termine
- 26. Februar 2025 Theorie
- 28. Februar 2025 Praxis
Anmeldeschluss
- Anmeldeschluss ist der 20. Januar 2025.
Prüfungsgebühr: 400 Euro
Schmuckbrief: 20 Euro
Zulassungsvoraussetzungen
- Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in den anerkannten Ausbildungsberufen Kosmetiker/Kosmetikerin oder Friseur/Friseurin bestanden hat.
- Abweichend vom Abs. 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer im Kosmetikbereich mindestens vier Jahre praktisch tätig war oder durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.