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Fortbildungsprüfung "Geprüfte/r Kosmetiker/in (HWK)"

Termine

  • 4. August 2025 Theorie
  • 6. August 2025 Praxis

Anmeldeschluss

  • Anmeldeschluss ist der 3. Juli 2025.


Prüfungsgebühr: 400 Euro

Schmuckbrief: 20 Euro



Zulassungsvoraussetzungen

  1. Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in den anerkannten Ausbildungsberufen Kosmetiker/Kosmetikerin oder Friseur/Friseurin bestanden hat.
  2. Abweichend vom Abs. 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer im Kosmetikbereich mindestens vier Jahre praktisch tätig war oder durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.