Stand der Handwerkskammer Muenchen und Oberbayern auf der Interantionalen Handwerksmesse. Schlagwort(e): Internationale Handwerskmesse, Handwerksmesse, Messe, Handwerk
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Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Was wird gefördert? Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. 

Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe.

Wie wird gefördert? Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den Kosten der Beratung. Die Zuschusshöhe richtet sich nach den förderfähigen Beratungskosten sowie dem Standort der beratenen Betriebsstätte.

Die Beantragung ist ausschließlich online über die BAFA möglich und muss vor Beauftragung des Beratungsunternehmens und Beginn der Unternehmensberatung erfolgen. Das Förderprogramm gilt bis 31. Dezember 2026.

Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, jedoch insgesamt nicht mehr als zwei Beratungen pro Jahr und maximal fünf Beratungen innerhalb der gesamten Richtliniendauer.

Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht länger als ein Jahr bestehen (Tag der Gewebeanmeldung oder der Handelsregistereintragung bzw. bei Freiberuflern der Tag der Anmeldung beim Finanzamt) müssen ein kostenloses Informationsgespräch mit Ihrer Handwerkskammer führen, sofern sie eine geförderte Beratung in Anspruch nehmen wollen.

Gefördert durch:

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Kofinanziert von der Europäischen Union