Flexirente: Teilzeitarbeit mit Teilrente besser kombinierbar
Mit dem Ende November 2016 verabschiedeten Gesetz „zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben“ (Flexi-Rentengesetz) soll der gleitende Übergang vom Erwerbsleben in die Rente gefördert werden.
Arbeitnehmer erhalten ab dem 63. Lebensjahr verbesserte Möglichkeiten zur Kombination einer Teilzeitarbeit mit einer Teilrente. Außerdem werden Arbeitgeber, die Arbeitnehmer über die Regelaltersgrenze hinaus weiterbeschäftigen, entlastet. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2017 bzw. 1. Juli 2017 (Hinzuverdienst bei Teilrentenbezug) in Kraft.
Teilzeitarbeit und Teilrente
Diejenigen Arbeitnehmer, die mit 63 Jahren in Teilrente gehen, können künftig mehr hinzuverdienen. Ab Juli 2017 können Rentner 6.300 Euro jährlich anrechnungsfrei hinzuverdienen. Darüber liegende Verdienste aus Arbeitsentgelt bzw. Arbeitseinkommen werden zu 40 Prozent auf den Rentenzahlbetrag angerechnet.
Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern über die Regelaltersgrenze
Für Arbeitgeber, die Arbeitnehmer über die Regelaltersgrenze (schrittweise ansteigend auf 67 Jahre) hinaus beschäftigen, entfällt ab 1. Januar 2017 der alleinige Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung in Höhe von 1,5 Prozent (die Neuregelung ist bis 31. Dezember 2021 befristet).
Der alleinige Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung ist allerdings weiter zu zahlen. Neu ist, dass der Arbeitnehmer ab Beginn des Jahres 2017 die Möglichkeit hat, freiwillig eigene Rentenbeiträge zu zahlen („Opt-in“). Seiner Rentenanwartschaft kommen in diesem Fall die eigenen Beiträge und die Arbeitgeberbeiträge zugute und wirken sich rentensteigernd aus.
Ausgleich von Rentenabschlägen ab dem 50. Lebensjahr
Arbeitnehmer und Selbständige können für den Fall, dass sie künftig eine vorzeitige Altersrente in Anspruch nehmen möchten, Rentenabschläge bereits ab dem 50. Lebensjahr ausgleichen und einen vorzeitigen Renteneintritt besser absichern.
Individuelle Beratung
Für weitergehende Information und individuelle Beratungen zum Thema „Rente“ stehen die Ansprechpartner der Handwerkskammer für München und Oberbayern gerne zur Verfügung.