EU-Entwaldungsverordnung um ein Jahr verschoben
Entwaldungsverordnung: Was Handwerksbetriebe wissen müssen
Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten sollte ursprünglich ab dem 30. Dezember 2024 gelten. Kleinst- und kleine Unternehmen (bis 50 Mitarbeitende und 15 Millionen Euro Jahresumsatz) hätten bis zum 30. Juni 2025 Zeit, sich auf die Pflichten vorzubereiten.
Nach Interventionen des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) plant die EU-Kommission nun einen 12-monatigen Aufschub. Die Pflichten würden demnach ab dem 30. Dezember 2025 greifen, für Kleinst- und kleine Unternehmen erst ab dem 30. Juni 2026.
Auf dieser Seite über die geplante EU-Entwaldungsverordnung finden Sie zusammengefasst, inwiefern Handwerksbetriebe davon betroffen sind.
Empfehlung für Betriebe
Handwerksbetriebe sollten sich frühzeitig informieren und vorbereiten, um mögliche Umstellungen in der Lieferkette rechtzeitig umsetzen zu können.
Quelle: ZDH, GTAI