ELENA-Verfahren ist abgeschafft
Bundestag und Bundesrat haben beschlossen, die Pflichten für die Arbeitgeber abzuschaffen, für ihre Mitarbeiter monatlich einen elektronischen Entgeltnachweis an die Datenzentrale der Deutschen Rentenversicherung zu erstatten.
Die entsprechenden Regelungen, die einem Statistikgesetz angehängt sind (BGBl. I 2011, S.2298), treten am 3. Dezember 2011 in Kraft. Die Verpflichtung zum elektronischen Entgeltnachweis entfällt mit diesem Tag.
Damit fällt für die Arbeitgeber die seit dem 1. Januar 2010 bestehende Doppelbelastung weg, einerseits „Papierbescheinigungen“ auszustellen, die Berechnungsgrundlage für bestimmte Sozialleistungen sind, und andererseits die monatlichen elektronischen „ELENA-Meldungen“ abzugeben.
Zukünftig sind nur im Bedarfsfall Entgeltbescheinigungen im Rahmen von Sozialleistungen nach dem bisherigen „Papierverfahren“ zu erstellen.
Die bisher angefallenen Datenbestände werden von der Zentralen Speicherstelle unter Mitwirkung des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit unverzüglich gelöscht.
Links zum Gesetzestext:
Dezember 2011
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ELENA-Verfahren schreibt ab 1. Januar 2010 monatlich elektronische Entgeltnachweise vor