
EasyGov.swiss: Das neue Meldeportal für Entsendungen in die Schweiz
Seit dem 17. März 2025 läuft die Meldung von entsandten Arbeitnehmern in die Schweiz nur noch digital über die Plattform EasyGov.swiss. Besonders für Handwerksbetriebe aus Deutschland, die regelmäßig Aufträge in der Schweiz übernehmen, bringt das neue Verfahren Veränderungen, stellt aber aber auch eine Erleichterung dar.
Wer regelmäßig mit Kunden in der Schweiz arbeitet, sollte sich frühzeitig registrieren, damit Aufträge reibungslos starten können.
Was ist EasyGov.swiss?
EasyGov ist das offizielle Online-Portal der Schweizer Behörden, über das Unternehmen verschiedenste Bewilligungen, Registrierungen und Meldungen digital abwickeln können. Neu ist nun: Auch die Meldung zur Entsendung von ausländischen Arbeitnehmenden läuft ausschließlich über dieses Portal.
Wer muss melden?
Das Meldeverfahren betrifft unter anderem
- Unternehmen mit Sitz in der EU oder EFTA (z. B. Deutschland), die Arbeitnehmende in die Schweiz entsenden.
- Selbstständige Dienstleister mit Staatsangehörigkeit eines EU/EFTA-Landes.
- Entsandte Mitarbeitende, die seit mindestens 12 Monaten im Besitz einer Aufenthalts- oder Daueraufenthaltskarte sind.
Schritt für Schritt: So funktioniert die Entsendemeldung
- Konto auf EasyGov eröffnen
Unternehmen registrieren sich einmalig auf EasyGov. Pro Betrieb darf nur ein Benutzerkonto angelegt werden. - UID-Nummer beantragen
Die sogenannte Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) wird automatisch vergeben und dient der eindeutigen Zuordnung in der Schweiz. - Einsatz melden
Jeder einzelne Arbeitseinsatz in der Schweiz muss mindestens acht Tage vor Beginn über das Online-Formular auf EasyGov angemeldet werden. Kurzfristige Einsätze (z. B. Notfälle) sind nur mit entsprechender Begründung ausgenommen.
Was Handwerksbetriebe beachten müssen
A1-Bescheinigung mitführen: Diese Bescheinigung bestätigt, dass der Mitarbeitende weiterhin in Deutschland sozialversichert ist. Sie ist verpflichtend mitzuführen.
Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen einhalten: Auch entsandte Mitarbeitende haben Anspruch auf die in der Schweiz gesetzlich geregelten Mindeststandards – von Löhnen über Arbeitszeiten bis zu Pausenregelungen.
Meldepflicht ernst nehmen: Wer ohne Meldung arbeitet, riskiert Sanktionen – von Bußgeldern bis zu einem Tätigkeitsverbot in der Schweiz.