Alles, was Sie jetzt wissen müssenDie E-Rechnung kommt!
Ab 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, elektronische Rechnungen empfangen und bearbeiten zu können.
Die E-Rechnung für B2B-Geschäfte, also von Firma zu Firma, wird verpflichtend. Besonders kleine Betriebe sollten frühzeitig mit der Planung beginnen, um rechtzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereitet zu sein.
Die Umstellung auf die E-Rechnung erfordert eine sorgfältige Planung und rechtzeitige Umsetzung. Nutzen Sie die verbleibende Zeit bis Januar 2025, um sich umfassend vorzubereiten und geeignete Lösungen umzusetzen. So vermeiden Sie Engpässe und sorgen für einen reibungslosen Übergang in das digitale Rechnungswesen.
Unsere Veranstaltungen sind ausgebucht, bitte sehen Sie sich die Aufzeichnung der Online-Veranstaltung vom 21.10.2024 an:
Zeitplan und Übergangsfristen
- Ab dem 01.01.2025: Pflicht zur Annahme und Bearbeitung von E-Rechnungen.
- Bis zum 31.12.2027: Übergangsfristen für die Ausstellung von E-Rechnungen an Geschäftspartner.
Rechnungsformate
- ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland): Ein hybrides Format, das sowohl PDF als auch strukturierte XML-Daten umfasst.
- XRechnung: Ein XML-basiertes Format, das speziell für den öffentlichen Sektor entwickelt wurde, aber auch im B2B-Bereich Anwendung findet.
Schritte zur Vorbereitung
Bestandsaufnahme
- Prüfen Sie Ihre aktuelle Rechnungsbearbeitungssoftware und -prozesse.
- Ermitteln Sie, ob Ihre Software E-Rechnungen im ZUGFeRD- und XRechnung-Format unterstützt.
Technische Anpassungen
- Implementieren Sie notwendige Software-Updates oder -Ergänzungen.
- Stellen Sie sicher, dass Ihre IT-Infrastruktur die neuen Anforderungen erfüllt.
Prozesse und Integration
- Passen Sie Ihre internen Prozesse an die Bearbeitung von E-Rechnungen an.
- Integrieren Sie die E-Rechnungsformate in Ihre bestehenden Buchhaltungs- und ERP-Systeme.
Rechtliche und steuerliche Aspekte
- Informieren Sie sich über die rechtlichen Anforderungen und steuerlichen Auswirkungen.
- Konsultieren Sie gegebenenfalls Ihren Steuerberater, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Vorgaben erfüllt werden.
Schulung und Weiterbildung
- Schulen Sie Ihre Mitarbeiter im Umgang mit E-Rechnungen und den entsprechenden Formaten.
- Nutzen Sie Informationsangebote der Handwerkskammer.