Mitarbeiter der Handwerkskammer f¿r M¿nchen und Oberbayern. Schlagwort(e): Handwerkskammer f¿r M¿nchen und Oberbayern, Mitarbeiter, Arbeit, Beruf, Handwerk, Maurer, Lehrlinge, Auszubildende, Lehrling, Ausbildung, Weiterbildung, Fortbildung
argum / Thomas Einberger

Fördermöglichkeiten für kleine und mittlere UnternehmenBundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" für das Ausbildungsjahr 2021/2022

Die berufliche Ausbildung wird durch die Corona-Pandemie auch weiterhin erschwert. Die Bundesregierung hat daher das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern" verlängert und auf das Ausbildungsjahr 2021/2022 ausgeweitet. Damit sind zahlreiche Verbesserungen für Ausbildungsbetriebe verbunden.





Das Bundesprogramm umfasst folgende Maßnahmen

Die Ausbildungsprämie (plus) unterstützt Betriebe, die trotz der Corona-Krise die Anzahl ihrer Ausbildungsplätze halten oder sogar erhöhen.
Der Zuschuss ist eine finanzielle Unterstützung für Betriebe, die Kurzarbeit bei ihren Auszubildenden vermeiden
Übernimmt Ihr Betrieb Auszubildende aus einem insolventen oder pandemiebeeinträchtigten Betrieb, können Sie eine zusätzliche Förderung erhalten.
Kleine Ausbildungsbetriebe mit bis zu vier Beschäftigten können einen Zuschuss erhalten, wenn sie ihren Geschäftsbetrieb aufgrund des zweiten Corona-Lockdowns ganz oder weitgehend einstellen mussten.


Hinweis

Ausbildungsbetriebe und ausbildende Einrichtungen können diese Unterstützungen bei den örtlichen Arbeitsagenturen beantragen. Alle Informationen rund um die Antragstellung finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.

Junge Menschen in der Ausbildung können von COVID-19-bedingten Ausbildungsunterbrechungen in ihrem Ausbildungsbetrieb betroffen sein. Auftrags- und Verbundausbildung wird daher durch eine Prämie gefördert.
Ein besonders von der Pandemie betroffener Ausbildungsbetrieb mit bis zu 499 Mitarbeitenden kann einen Zuschuss zu den Kosten erhalten, die ihm dadurch entstehen, dass er seinen Auszubildenden Prüfungsvorbereitungslehrgänge zur Verfügung stellt. Der Zuschuss beträgt 50 % der entstandenen Kosten, maximal 500 Euro.

 

Hinweis

Diese Förderungen können bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See beantragt werden. Alle Informationen rund um die Antragstellung finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.



Weitere Informationen zur Förderrichtlinie erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.





So funktioniert´s

1. Voraussetzungen checken

Die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit sowie der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

2. Antrag stellen

Alle Formulare inklusive Ausfüllhilfen und FAQs  finden Sie ebenfalls auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit sowie der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

3. Bestätigung bei der Handwerkskammer einholen (per E-Mail, Fax oder Post)

Bitte reichen Sie das von Ihnen vorausgefüllte Formular "Bescheinigung der zuständigen Stelle" per E-Mail, Fax oder Post bei uns ein.

ausbildungspraemie@hwk-muenchen.de
Fax 089 5119-321
Handwerkskammer für München und Oberbayern
Lehrlingsrolle
Max-Joseph-Straße 4  80333 München

Kontakt

Bei Fragen zum Programm stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Alexander Dietz

Sachgebietsleiter Nachwuchsförderung und Lehrlingsrolle

Telefon 089 5119-221

Fax 089 5119-321

alexander.dietz--at--hwk-muenchen.de

Gabriele Dietz

Lehrlingsrolle

Telefon 089 5119-204

Fax 089 5119-321

gabriele.dietz--at--hwk-muenchen.de

Daniela Kleucker

Lehrlingsrolle

Telefon 089 5119-265

Fax 089 5119-321

daniela.kleucker--at--hwk-muenchen.de